Hamburg.

Die Musikrechte-Gesellschaft Gema ist vorerst damit gescheitert, Youtube zur Löschung zahlreicher Musikstücke zu zwingen. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Eine neues Verfahren folgt.

Die Musikrechte-Gesellschaft Gema ist vorerst damit gescheitert, das Videoportal Youtube zur Löschung bestimmter Musikstücke zu zwingen. Das Landgericht Hamburg wies am Freitag einen Antrag der Gema auf einstweilige Verfügung ab, da die dafür nötige „besondere Eilbedürftigkeit“ nicht vorliege, wie das Gericht mitteilte. Dass die Musikstücke auf Youtube genutzt werden, sei der Gema „lange bekannt“. Sie müsse ihren Streit mit der Google-Tochter Youtube in einem Hauptverfahren endgültig klären.

Die Gema will eine „angemessene Vergütung der Urheber“ der Musikstücke erreichen. Youtube wehrt sich dagegen, für jedes abgerufene Musikstück eine Urheberrechtsabgabe zu zahlen. Lizenzvertragsverhandlungen zwischen beiden waren im Frühjahr gescheitert. Eine frühere Nutzungsvereinbarung war im März 2009 ausgelaufen. Es geht um insgesamt 75 Kompositionen. Die Gema repräsentiert eine Million Rechteinhaber aus aller Welt sowie 60. 000 deutsche Komponisten, Autoren und Musikverleger. (afp)