Bochum.

Parkschein gezogen und dennoch zur Kasse gebeten: Ein Autofahrer aus Balve (Märkischer Kreis) fühlt sich von der Stadt in die Irre geleitet und abgezockt. Er verweigerte die Zahlung des Knöllchens. Das Amtsgericht gibt ihm Recht.

Ein Gefallen führt Hans H. Schopf im April in die City. Mit dem Auto bringt er eine Bekannte zu einer Arztpraxis am Husemannplatz. „Glück gehabt“, denkt er, als auf der Viktoriastraße – unmittelbar vor der EGR-Zentrale – ein Wagen aus einer Reihe parkender Pkw ausschert. Schopf zieht für 2 Euro einen Parkschein und wartet. Es dauert länger. Der 63-jährige verkürzt sich die Zeit im Café. Bei seiner Rückkehr klemmt ein Knöllchen unterm Wischer. Falsch geparkt. 15 Euro sind fällig.

Der abgesenkte Bordstein, der nahe Parkautomat, mehrere Mitparker, keinerlei erkennbare Behinderung: „Niemals“, beteuert Schopf, „hätte ich gedacht, dass das Parken hier nicht erlaubt ist. Hätte ich sonst ein Parkticket gekauft?“ Das P-Schild, dessen Pfeil nach rechts auf die regulären Stellplätze weist, habe er beim Abbiegen aus der Junggesellenstraße nicht sehen können.

"Unmoralischer Versuch der Stadt"

Der ehemalige Landesbedienstete wittert „den unmoralischen Versuch der Stadt, ans Geld vieler ahnungs- und schuldloser Autofahrer zu gelangen“. Bei „nur“ zehn Knöllchen pro Tag, so seine Rechnung, kämen 45 000 Euro im Jahr zusammen. Hinzu kommen die Parkgebühren. „Das kann, das darf nicht sein!“

Schopf überwies weder die 15 Euro noch die alsbald geforderten 38,50 Euro (Bußgeld plus Verwaltungsgebühr). Auch die schriftliche Empfehlung eines Justizhauptsekretärs, den Einspruch besser zurückzunehmen („Nur so kommen Sie relativ billig aus der Sache heraus“), mochte Schopf nicht beeindrucken. Er ließ es auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht ankommen. Rund 100 Meter neben der „Parkfalle“ behielt der Balver (der diesmal mit dem Zug anreiste) am Dienstag Recht. Das Verfahren wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt: „Der Richter gestand zu, dass das Parkverbot äußerst schwer zu erkennen ist. Er sprach von einer ,berüchtigten Stelle’.“

Ob sie entschärft wird, ließ Stadtsprecher Thomas Sprenger am Dienstag offen. „Wir kennen die Problematik, wollen aber zunächst die genaue Urteilsbegründung abwarten.“