Bochum. .
Ein 50-jähriger Bochumer hatte sich bei der Polizei gemeldet und erklärt, gerade seine Frau umgebracht zu haben. Die Beamten fanden kurz darauf die Leiche der 49-jährigen Frau. Es erging ein Haftbefehl wegen Mordes.
Es war 23.18 Uhr am späten Mittwochabend, als die Leitstelle der Bochumer Polizei ein ungeheurer Anruf erreichte. Ein 50-jähriger Mann war am Apparat. Er erklärte den wachhabenden Beamten, dass er soeben seine Ehefrau umgebracht habe.
Sofort eilten mehrere Einsatzkräfte los zur Dahlhauser Straße in der Nähe der Grenzen zwischen Eppendorf und Oberdahlhausen. In der Erdgeschosswohnung lag tatsächlich eine Leiche. Und es war auch die Frau des Anrufers. Sie wurde 49 Jahre alt.
Jürgen W., so die Polizei, ließ sich widerstandslos in seiner Erdgeschossswohnung festnehmen. Er wurde noch in der Nacht ins Zentrale Polizeigewahrsam im Präsidium an der Uhlandstraße gebracht. Danach war er allerdings überhaupt nicht mehr mitteilsam. „Er spricht nicht mit uns“, sagte der Leiter der eingesetzten Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Elmar Lüssem, auf Anfrage der WAZ. Wohl aber ließ sich der Tatverdächtige einen Rechtsanwalt zur Seite stellen.
„Durch die Messerstiche wurden sämtliche inneren Organe verletzt“
Über die Todesursache hielten sich die Mordkommission und auch Staatsanwalt Dieter Justinsky, der in der Nacht persönlich an den Tatort geeilt war, am Donnerstagvormittag sehr bedeckt. Allerdings wussten sie da bereits, dass die Leiche Stichverletzungen aufwies. Nach der Obduktion der Leiche am Nachmittag in der für Bochumer Fälle zuständigen Gerichtsmedizin in Essen gab die Polizei dann am Abend eine kleine Pressemitteilung heraus: „Das Amtsgericht Bochum erließ Haftbefehl gegen den 50-jährigen Jürgen W. wegen Mordes. Das Ergebnis der Obduktion ergab, dass der Täter seine Frau mit neun Messerstichen in Bauch- und Brustbereich getötet hat. Durch die Messerstiche wurden sämtliche inneren Organe verletzt.“
Weitere Fragen, vor allem zum Tatmotiv, zum Tatmesser, zum genauen Auffindeort, zu Augen- oder Ohrenzeugen und anderen wichtigen Umständen dieser entsetzlichen Bluttat beantwortete die Polizei am Donnerstagabend nicht mehr. Am Freitag teilt die Mordkommission möglicherweise Näheres mit, auch dazu, welches Mordmerkmal angenommen wird.
Laboruntersuchungen zu möglichen Rauschmitteln
Lüssem sagte aber, dass der Tatverdächtige bisher der Polizei nicht bekannt gewesen sei. Er habe einen erwachsenen Sohn, der aus einer früheren Beziehung stamme. Mit der getöteten Ehefrau habe er kein gemeinsames Kind.
Laboruntersuchungen sollen jetzt abklären, ob Jürgen W. zur Tatzeit durch Alkohol oder durch andere Substanzen vermindert oder gar überhaupt nicht steuerungsfähig war. Später wird auch geprüft werden, ob er aus rein psychiatrischer und psychologischer Sicht voll verantwortlich für die Tat ist.