Gladbeck..

Sechseinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung - so lautet das Urteil für den Gladbecker (47), der am 22. Februar diesen Jahres seine Ehefrau lebensgefährlich verletzt hat.

Wie berichtet, hatte der 47-Jährige seiner Frau an der Münsterländer Straße in Rosenhügel aufgelauert und sie mit drei Messerstichen beinahe getötet. Mit einem Hubschrauber brachte man sie in eine Klinik und rettete ihr Leben in einer Notoperation. Als Richter Andreas Labentz das Urteil im Essener Schwurgericht für den Vater verkündet, schluchzt die Tochter des Paares laut und verzweifelt, lässt sich im Zuschauerraum dramatisch auf den Boden sinken, und wird schließlich herausgeführt.

Ohne sichtliche Regung nimmt der Angeklagte das Urteil auf. Er hat im Prozess nicht wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen, konnte sich an die Geschehnisse nicht erinnern. Es ist eine Tat vor dem Hintergrund einer 27 jährigen Beziehung, aus der fünf Kinder hervorgingen und in der es schon lange kriselte. Die Ehefrau hatte sich einem anderen Mann zugewendet und die Scheidung eingereicht. „Er kam nicht klar damit“, so Labentz. „Er hatte Angst sie zu verlieren“, erklärt Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen, dessen Antrag die Kammer folgte.

Ein Messer hatte der Ehemann eingesteckt, als er sich mit zwei Promille Alkohol im Blut am Tatmorgen ans Steuer seines Autos setzte, um seine Frau zu suchen. Er fand sie nahe der Wohnung des Freundes. „Du weißt, wie sehr ich Dich liebe“, sagte er ruhig, bevor er unmittelbar zustach. Ein heimtückischer Angriff. Die Frau, so beurteilt das Gericht, sei arg- und wehrlos gewesen.

Verteidiger Marco Ostmeyer geht dagegen nur von einer gefährlichen Körperverletzung aus, sieht keinen Mordversuch, keine Heimtücke in der Attacke. Die Ehefrau habe damit rechnen müssen, meint er, dass es um mehr als eine Ohrfeige gehe, als ihr Mann sie aus der Wohnung des Freundes habe kommen sehen.