Bochum. .
Am 7. September beginnt vor dem Bochumer Landgericht der Prozess gegen einen heute 18-jährigen Bochumer, der in der Nacht auf den 3. April in Bochum-Stiepel eine 17-jährige Schülerin in deren Kinderzimmer erwürgt haben soll.
Der Bochumer war seit Jahren mit ihr und sogar auch mit ihrer Familie eng befreundet gewesen. In der Tatnacht hatte er in dem Kinderzimmer mit übernachtet. Der damals 17-jährige Angeklagte (U-Haft) räumt die Tat ein. Die Anklage lautet auf Totschlag. Vor dem Prozess sprach WAZ-Redakteur Bernd Kiesewetter mit Dr. Gregor Hanisch aus Hattingen, dem Verteidiger des 18-Jährigen.
Wie erklärt sich Ihr Mandant die Tat und was war der Anlass?
Dr. Hanisch: Er kann es sich immer noch nicht erklären, wie es zu diesem Unglück gekommen ist. Alle, auch die Familie der Schülerin, haben ihn nur als guten Menschen gesehen und erlebt. Er ist entsetzt und schockiert über das Leid, das er ihrer Mutter angetan hat. Es hat einen Streit gegeben, der zunächst verbal mit gegenseitigen Beleidigungen und gegenseitigen Tätlichkeiten stattgefunden hat. Alles weitere wird sich in der Hauptverhandlung herausstellen.
Welches Verhältnis hatte Ihr Mandant zum Opfer? Es heißt, die beiden sollen nur eng befreundet, aber kein festes Liebespaar gewesen sein.
Dr. Hanisch: Die beiden hatten nach seiner Angabe nicht nur eine platonische Beziehung. Per SMS wurde zum Beispiel ,Ich liebe Dich’ geschrieben. Es soll auch zu einvernehmlichem Sex gekommen sein. Ich glaube das meinem Mandanten. Freunde haben gesagt, nach außen hin haben sich die beiden gegeben wie ein Paar. Die Art der Beziehung wird ein ganz wichtiger Punkt, wenn es um die Schuld meines Mandanten geht.
Ist ihm bewusst, was er angerichtet hat?
Dr. Hanisch: Er weiß, dass er bestraft wird. Und er will auch bestraft werden. Ich werde darauf hinwirken, dass die Strafe auch seiner Persönlichkeit und allen Begleitumständen gerecht wird.