Bochum. . Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 17-jährigen Bochumer wegen „Totschlags“ erhoben. Er soll in Bochum-Stiepel seine gute Freundin (17) erwürgt haben. Er war am Morgen nach der Tat mit dem Zug nach Berlin geflüchtet.
Fast drei Monate nach einer tödlichen Schreckenstat in Stiepel hat Oberstaatsanwalt Jochen Kodal Anklage gegen einen 17-jährigen Bochumer erhoben. Der Prozess wird aber erst in einigen Wochen am Landgericht beginnen. Aus Jugendschutzgründen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Der 17-Jährige soll in der Nacht auf den 3. April seine langjährige Freundin (17) in ihrem Kinderzimmer in einem Einfamilienhaus erwürgt haben. Die Mutter fand ihre totes Kind am nächsten Mittag am Tatort. Dort hatte auch der 17-Jährige übernachtet, mit Billigung der Mutter. Er hatte gute Beziehungen zu der Familie. Am Tag zuvor waren die beiden Jugendlichen noch um den Kemnader See geskatet.
Der 17-Jährige war am Morgen nach der Tat mit dem Zug nach Berlin geflüchtet. An der Siegessäule wurde er gefasst. Die Polizei hatte sein Handy geortet. Er hatte einen Abschiedsbrief für seine Mutter bei sich. Darin habe er die Tat gestanden, sagte Ankläger Kodal. Es sei „über ihn gekommen“, habe er geschrieben. Ein Mordmerkmal sieht Kodal nicht. Seine Anklage geht von „Totschlag“ aus.
Hintergrund der Tat soll Beziehung gewesen sein
Der junge Mann und die Schülerin sollen kein sexuelles, nur ein gutes freundliches Verhältnis gehabt haben. „Sie hat ihm klar gemacht, sie wolle ihn als Freund, nicht als Liebhaber“, sagte Kodal. Möglicherweise wollte der 17-Jährige aber mehr von ihr. Was genau der Auslöser war, wird wohl erst der Prozess vor der 5. Jugendstrafkammer ans Licht bringen. Kodal geht aber bisher davon aus, dass es eine Beziehungstat war.
Der Tod der 17-Jährigen hatte auch in ihrer Schule große Trauer ausgelöst. Mitschülerinnen und Mitschüler hatten eine Menschenkette um das Schulgebäude gebildet.