Bochum. . Der Staatsschutz ermittelt inzwischen gegen Urheber des Aufrufes „Tötet die Deutschen“, der auf eine Wand der Christuskirche am Rathaus geschmiert wurde. Über die Motive wird noch gerätselt.

Die Forderung „Tötet die Deutschen“, die seit kurzem in Form eines Graffitis am Gemäuer der Christuskirche am Rathaus hängt, beschäftigt die Bürger. Doch nicht nur sie spekulieren derzeit über Täter und Bedeutung, sondern auch die Ermittlungsbehörden. Sie prüfen aktuell, ob es sich um bloße, gedankenlose Sachbeschädigung oder möglicherweise um eine ideologisch aufgeladene Tat handelt.

„Der Staatsschutz ermittelt intensiv“, berichtet Kristina Räß, Pressesprecherin der Polizei Bochum. „Dies ist der erste Akt seiner Art. Auch in den umliegenden Städten ist so etwas bisher nicht aufgetreten“, so Räß. „Hinweise, dass es sich um eine religiös oder politisch motivierte Tat handelt, gibt es bisher nicht.“ Auch könne man das Graffiti nicht in einem terroristischen Kontext sehen.

Ein Fall für den Staatsschutz

Es ist nicht die erste Schmiererei, die den Staatsschutz auf den Plan ruft. Die Verfassungsschützer gehen solchen Taten immer dann nach, wenn sie einen extremistischen, demokratiefeindlichen Hintergrund vermuten, von links wie von rechts. Wie Ende des vergangenen Jahres, als vermutlich rechte Vandalen mehrere jüdische Einrichtungen mit Hakenkreuzen, SS-Runen und Nazi-Parolen schändeten. Im Juni dieses Jahres wurden in Bochum-Langendreer die Symbole auf Häuserwände und einen Transporter gesprüht. „Trotzdem gibt es in Bochum nicht mehr verfassungsfeindliche Graffiti als woanders auch“, erläutert Räß.

Graffitis unpolitischen Inhalts, die einzig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, sind insgesamt auf dem Rückmarsch. So wurde bereits vor einigen Jahren eine spezielle Einsatzkommission, die sich mit den Lackkritzeleien beschäftigte, aufgrund sinkender Fallzahlen aufgelöst. Im Jahr 2010 wurden in den Monaten Januar bis Mai 427 Delikte gemeldet. In 85 Fällen konnten die Täter ermittelt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 19,91 Prozent.