Bochum.

Weil er mit einer deutlich sichtbaren Nazi-Tätowierung durch Bochum gelaufen ist, hat ihn am Donnerstag das Bezirskjugendschöffengericht zu anderthalb Jahren Jugendhaft verurteilt - ohne Bewährung.

Er hatte sich auf einem Unterarm ein großes Hakenkreuz mit „Doppel-Siegrune“ eintätowieren lassen. Sowas öffentlich zu präsentieren, ist strafbar. Im vorigen Jahr spazierte er damit einmal über die Brüderstraße, das andere Mal am Hauptbahnhof vorbei.

Die Richterin fragte nach dem Grund für das Tattoo: Antwort: „Weil es mir gefällt.“ Die Richterin: Er spreche ja im Präsenz, dann gelte das heute wohl auch noch. Darauf sagte er: „Es hat mir gefallen.“

Trotzdem soll er sich weiterhin in der rechtsextremen Szene herumtreiben. Eine Jugendamtsmitarbeiterin zitiert ihn so: „Ich suche den Kontakt zur rechten Szene nicht, aber die finden mich.“ Sein Tattoo muss er in der Öffentlichkeit immer mit einem Verband oder der Kleidung abdecken. Zum Prozess kam er tipptopp gekleidet mit schwarzem Anzug und weißem Schlips.

Keine Ausbildung, viele Vorstrafen

Der Mann war nach der 8. Klasse von der Schule gegangen und hat keine Ausbildung. Außerdem ist er vielfach vorbestraft: wegen Sachbeschädigungen, Diebstahl, Waffenbesitzes - und des Zeigens von Nazi-Zeichen und Volksverhetzung. Ende 2008 , bekam er für eine Gewalttat ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung - er hatte eine junge Frau, die aus der rechten Szene aussteigen wollte, übelst verprügelt. Ende 2000 bekam er trotz laufender Bewährung nochmal 200 Sozialstunden obendrauf, weil er in Bochum mit einem verbotenen „Überlebensmesser“ herumgelaufen war. Die Sozialstunden hat er aber nicht erledigt - die Arbeit auf einem Friedhof war ihm zu anstrengend. Die Staatsanwältin dazu: „Ich krieg die Krise.“ Sie sprach von einer „Uneinsichtigkeit, die schockiert“.

Jene einjährige Jugendstrafe wurde jetzt wegen des Tattoos um ein halbes Jahr aufgestockt - und nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Vielleicht geht der Täter in Berufung.