Bochum. .
Ein 56-jähriger Mann aus Bochum hat vor Gericht eingeräumt, hochbetagte Menschen bei Geschäften an der Haustür übers Ohr gehauen zu haben. Ihm drohen jetzt vier Jahre und neun Monate Haft,
Ein dreifacher Familienvater (56) aus Bochum hat am Montag vor dem Landgericht eine besonders miese Betrugsmasche zugegeben. Dabei sind ganz gezielt hochbetagte Menschen als Opfer ausgesucht worden. Sie waren zur Tatzeit im Schnitt um die 80 Jahre alt, einmal war jemand 93 Jahre.
Laut Anklage hatte der in U-Haft sitzende Angeklagte von Februar 2010 bis Februar 2011 in 23 Fällen verlogene Haustürgeschäfte gemacht. Er soll den Seniorinnen und Senioren vorgegaukelt haben, dass ein abwesender Angehöriger oder Nachbar eine Steppdecke oder ein Topfset bestellt habe. Er wolle nun die Nachnahme kassieren. Die Opfer sollen das Geld gezahlt, dann aber nur minderwertige Waren erhalten haben. Beispiel: Eine 88-jährige Bochumerin bezahlte eine Decke, die nur zehn Euro wert war, mit 100 Euro. Die Tatorte lagen in Bochum, Bayern und Niedersachsen. Nur in einigen Fällen ging der Mann leer aus, weil die Opfer rechtzeitig Verdacht geschöpft hatten.
Eine 86 Jahre alte Frau wurde laut Anklage ganz besonders schäbig betrogen
Der Bochumer gab sogar eine noch üblere Gaunerei zu. Einmal griff er laut Anklage eine Bochumerin (86) an einer Bushaltestelle auf und bot ihr an, sie mit seinem Pkw in den Ruhrpark zu fahren. Die Frau, die auf einen Rollator angewiesen war, willigte ein. Dann stahl ihr der Mann aber 200 Euro. Als sie den Verlust bemerkte, lieh er ihr mit perfider Gönnerhaftigkeit 30 Euro. Nach ihrem Einkauf fuhr er sie nach Hause und bekam dort mit, dass sie in einer Geldkassette 8000 Euro aufbewahrte. Das ließ ihm offenbar keine Ruhe. Als er wieder weg war, wollte er sich laut Anklage unter einem Vorwand erneut Zugang zu der Wohnung der 86-Jährigen verschaffen, diesmal sogar mit Komplizen. Die Frau durchschaute den Trick aber - und öffnete nicht.
Der Angeklagte, der jahrelang als reisender Haustürverkäufer und Zirkus-Mitarbeiter unterwegs war, stand zur Tatzeit unter Bewährung wegen früherer Betrügereien. Die 13. Strafkammer hatte ihm bereits zu Prozessbeginn angeboten, ihn nicht höher als zu vier Jahren und neun Monaten Haft zu verurteilen, falls er alles zugebe. Der Mann willigte ein. Das Urteil fällt wohl am 6. Juli.