Bochum. Sie zählen zu den erbärmlichsten Straftaten überhaupt: Überfälle auf Senioren auf offener Straße. Am heutigen Freitag wurde erneut solch ein Täter vom Schöffengericht verurteilt. Er hatte eine 82-jährige, gehbehinderte Dame auf einer Straße in Stahlhausen ausgeraubt.
Der arbeitslose 27-jährige Bochumer, Familienvater mit zwei Kindern, hatte am Mittag des 17. Oktober 2008 der Frau von hinten einen Stoß gegeben, so dass sie fast vornüber stürzte. Sie konnte sich aber noch auf ihrem Gehstock abstützen. Trotzdem konnte der Räuber ihre Handtasche mit 115 Euro Bargeld entreißen. Damit flüchtete er.
Raub war genau vorbereitet
Sofort rannte er in einen Schuppen einer nahen Schule. Dort zog er sich um: Dunkle Kleidung tauschte er in weiße. Damit (und dem Geld) trat er wieder auf die Straße, um nicht als Verdächtiger in Frage zu kommen. Allerdings hatten Augenzeugen die Tat beobachtet - und die Polizei gerufen. Dieser nahm den Räuber kurz darauf fest. Der Oberstaatsanwalt über die Tat: "Hier wird massiv ein Opfer ausgesucht, von dem man wusste, dass es körperlich unterlegen war."
Nach sechs Wochen U-Haft landete der Mann jetzt vor Gericht. Dort gab er alles zu. Er entschuldigte sich auch bei der 82-jährigen Frau persönlich für sein Verbrechen. Im Gegenzug forderte sie ihn mit eindringlichem Blick zur Besserung auf: "Tun Sie das nie wieder!" Der Schock des Überfalls, hatte sie zuvor den Richtern gesagt, "sitzt noch. Das ist ganz klar". Das geraubte Bargeld bekam sie im Gerichtssaal zurück.
Drogensüchtig
Am Morgen des Tattages hatte der wegen Diebstahls vorbestrafte Täter Kokain genommen. Er ist drogensüchtig. Durch die Tat wollte er eine neue Dosis finanzieren. Das Schöffengericht verhängte ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Allerdings ließ es - entgegen des Antrags der Staatsanwaltschaft - den Täter nach dem Urteil vorläufig frei, weil keine Fluchtgefahr bestünde. Sollte er jetzt erfolgreich eine Drogentherapie machen, konnte es sein, dass er keinen Tag mehr in den Knast müsste. Denn die Therapie würde auf die Haftzeit angerechnet und der Strafrest dann zur Bewährung ausgesetzt.