Bochum. . Im Prozess gegen einen 22-jährigen Bochumer, der seinem Freund (23) den Hals durchgeschnitten haben soll, hat am dritten Verhandlungstag die Mitbewohnerin des Angeklagten ausgesagt. Nach der Tat habe er gesagt, er fühle sich „wie die Hand Gottes“.

Kurz nachdem das Opfer (23) mit aufgeschlitzter Halsschlagader verblutet war, rief der mutmaßliche Mörder (22) seine Mitbewohnerin (22) auf dem Handy an. „Ich sollte nach Hause kommen“, zitierte die Zeugin am Mittwoch vor dem Schwurgericht den Anrufer. „Er hätte Scheiße gebaut.“

Richter Hans-Joachim Mankel (li.) leitet den Mordprozess. Foto: Michael Korte
Richter Hans-Joachim Mankel (li.) leitet den Mordprozess. Foto: Michael Korte © Michael Korte

Damit meinte der Anrufer, der jetzt Angeklagte, die Tötung seines Freundes. Am 25. November war die Leiche mit 15 Stich- und Schnittverletzungen in der Wohnung des Angeklagten an der Dorstener Straße in Bochum-Hordel gefunden worden. Sie lag blutverschmiert im Duschvorhang eingewickelt vor der Badewanne. Hintergrund sind wohl Streitigkeiten um gemeinsame Drogengeschäfte.

Mieterin der Wohnung war die 22-jährige Zeugin. Der Angeklagte, ein Teilzeitjobber, hatte sich dort als enger Freund einquartiert. Als er sie am Tatabend (24.11.) anrief und von „Scheiße gebaut“ sprach, dachte sie zuerst, er habe seine Freundin betrogen oder etwas kaputt gemacht. Als sie dann zu Hause angekommen war, wollte sie zuerst auf die Toilette im Bad. „Nein, geht nicht!“ habe der Angeklagte gesagt. Auf dem Sofa habe er ihr dann erzählt, dass er soeben seinen Freund erstochen habe. „Mausetot“ sei er jetzt. Dreimal habe er „in den Halsbereich“ getroffen.

„Er fühlt sich wie die Hand Gottes“

„Er fühlt sich wie die Hand Gottes“, habe er zu ihr gemeint. Und als nächstes sei noch jemand anderes „dran“. Der hätte es ebenfalls verdient. Er selbst fühle sich „nicht schuldig“. Vielmehr habe er „etwas Gutes“ getan.

Trotz dieser sehr verdächtigen Worte berichtete die Zeugin aber auch, dass der Angeklagte von Notwehr gesprochen habe. Der 23-Jährige habe ihn angegriffen und er selbst sich nur gewehrt.

„Ich habe ihm gesagt, dass er sich bei der Polizei melden soll“, sagte die Zeugin am Mittwoch vor Gericht. Doch er habe erwidert: „Nein, kann ich nicht machen. Ich krieg’ den schon entsorgt. Dann wird alles wieder gut.“ Ein Toter werde aber doch „beerdigt“, fragte Richter Hans-Joachim Mankel nach. Die Zeugin bestätigte aber: „Es ging immer nur um ,Entsorgen’.“

Dem 22-jährigen Angeklagten droht „lebenslänglich“

Dazu kam es damals aber nicht. Nach einem Zeugenhinweis wurde der 22-Jährige wenige Stunden nach der Tat in einer Wohnung in Wanne-Eickel gefasst.

Staatsanwalt Dieter Justinsky geht in der Anklage von Heimtücke aus. Deshalb ist Mord angeklagt. Er stützt sich vor allem auf einen Augenzeugen (17) in der Tatwohnung. Dessen Aussage vor Gericht, die noch aussteht, könnte entscheidend sein. Dem 22-Jährigen droht „lebenslänglich“