Bochum. . Ein Callcenter-Telefonagent streitet sich vor Gericht mit seinem Arbeitgeber. Dem Bochumer wurde gekündigt, da er die Kundengespräche mit: „Jesus hat Sie lieb. Vielen Dank für Ihren Einkauf“, beendet hatte. Zu unrecht, befand das Arbeitsgericht.

Ein tiefgläubiger Mann aus Bochum streitet sich seit vielen Monaten mit seinem Arbeitgeber wegen einer Kündigung. Erst wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht Bochum verhandelt - und am nächsten Mittwoch (20. April) geht es weiter am Landesarbeitsgericht Hamm.

Der Kläger arbeitet seit 2004 als Telefonagent in einem Call-Center. Laut Gericht ist er tief religiös und beendete - zumindest seit Januar 2010 - die Kundengespräche mit der Formel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf und einen schönen Tag“. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin.

In erster Instanz gewann der Mitarbeiter

Dagegen klagte er vor dem Arbeitsgericht Bochum. Er versuche lediglich, sowohl seinen religiösen Verpflichtungen als auch seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, meinte er damals. Die Firma hielt dagegen, die Glaubensbezeugungen berechtigten den Kläger nicht dazu, sich ihren Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen.

Die Bochumer Arbeitsrichter hielten die Kündigung für unwirksam. Die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeberin stünde hinter der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers zurück, hieß es. Dagegen geht das Callcenter jetzt in Berufung.