Bochum. .

Eine so genannte „Bagatellkündigung“ wegen des angeblichen Verzehrs von zwei Pommes und zwei Frikadellen ging am Dienstag vor dem Bochumer Arbeitsgericht in eine weitere Runde.

Der Fall des Küchenhelfers (51) der Ruhruni-Mensa, der im Juli 2009 nach dem angeblichen Verzehr von zwei Pommes und zwei Frikadellen im Pausenraum wegen Diebstahls gefeuert worden war, landete am Dienstag mal wieder auf dem Tisch des Arbeitsgerichts.

Der Familienvater, seit 18 Jahren in der Mensa beschäftigt, hat sich gegen den Rauswurf bisher zwar gerichtlich erfolgreich gewehrt; laut Urteil muss er weiterbeschäftigt werden. Allerdings wurde er im vorigen Monat in den „Müll“ versetzt, wie sein Anwalt Harry Herrmann sich ausdrückt, in die Abteilung für die Beseitigung von Müll und Resten. Herrmann sagt, dass die Versetzung, die „ohne Not“ erfolgt sei, „deutlich als Schikane auszuweisen“ sei. Vorher sei sein Mandant vor allem im Besteckservice der Mensa tätig gewesen - und die Arbeit sei leichter gewesen. „Der neue Arbeitsplatz macht den Eindruck einer Strafkolonie.“

Akafö: „Das Leben ist kein Wunschkonzert“

Beklagt ist das Akademische Förderungswerk (Akafö), Betreiber der Mensa. Dessen Vertreter weist alle Vorwürfe zurück: „Eine Strafversetzung ist das nicht.“ Die neue Tätigkeit unterscheide sich gar nicht wesentlich von der früheren. „Wir verstehen die ganze Aufregung nicht. Das Leben ist kein Wunschkonzert.“

Weil die Verhandlung nur ein „Gütetermin“ war, ein Einigungsversuch, fragte Richter Vermaasen den Kläger, welche Aufgabe er sich denn als Alternative vorstellen könne. Die konnte der Kläger aber nicht nennen. Der Richter daraufhin: „Das wäre hilfreich gewesen, dass man sich vor einem Gütetermin Gedanken macht.“ Jetzt wird am 25. November neu vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts prozessiert.

Kündigung noch nicht vom Tisch

Und noch ein weiterer Gerichtstermin steht an: Am 4. November wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamm noch einmal um die Kündigung an sich verhandelt. Die will das Akafö diesmal in zweiter Instanz durchsetzen. Der Kläger bestreitet allerdings, die Pommes und die Frikkas verspeist zu haben.