Bochum. . Der Unfall von Thomas “Harry“ Weinkauf mit einem Streifenwagen ist kein Einzelfall. Im vergangenen Jahr gab es im Polizeibezirk Bochum sechs Zusammenstöße mit Polizeiwagen im Notfalleinsatz. Trotz eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht.

Der Verkehrsunfall unter Einsatz von Blaulicht, der dem TV-Polizisten Thomas „Harry“ Weinkauf jetzt viel Ärger eingebrockt hatte, ist kein Einzelfall. Wie die Polizei am Donnerstag auf WAZ-Anfrage mitteilte, gab es im Bereich des Bochmer Polizeipräsidiums (mit Herne und Witten) im vergangenen Jahr sechs Verkehrsunfälle mit Polizeiwagen, während Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet waren. Das teilte Polizeisprecher Axel Pütter mit.

In zwei dieser Fälle hatte der jeweilige Beamte am Steuer seine Geschwindigkeit nicht der Gefahrensituation angepasst. Einmal wurde ein Fehler beim Überholen gemacht. Bei zwei weiteren Unfällen unter Einsatz von Blaulicht und Horn war die Polizei schuldlos. Die Ursache des sechsten Unfalls blieb unklar.

2009 fünf Unfälle mit Blaulicht und Martinshorn

Im Jahr davor, 2009, hatte es fünf Verkehrsunfälle mit Polizeiwagen bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn gegeben. Zweimal lag das Unfallverschulden bei der Polizei: Einmal zu schnell gefahren, einmal Vorfahrt missachtet. In den anderen drei Fällen hatten die Verkehrsgegner nicht aufgepasst.

Die Straßenverkehrsordnung setzt Polizei und Feuerwehr enge Grenzen. Blaulicht und Martinshorn dürfen nur verwendet werden, „um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“. Damit sind konkret zum Beispiel Einsätze bei Bränden oder Banküberfällen gemeint. Allerdings haben die Beamten am Steuer dann trotzdem keine Narrenfreiheit. Die öffentliche Sicherheit muss weiterhin „gebührend berücksichtigt“ werden, betont Polizeisprecher Pütter. Daher sei ihnen bei diesen dringenden und eiligen Fahrten „eine erhöhte Sorgfalt auferlegt“.

Auch interessant

Es gilt die Regel: Die Einsatzfahrer haben zwar Vorfahrt, müssen bei aller Eile aber Vor- und Umsicht walten lassen. An Kreuzung oder Einmündung sollen sie so langsam heranfahren, dass noch rechtzeitig angehalten werden kann.

Auch private Verkehrsteilnehmer müssen besonders aufpassen

Im Falle grober Fahrlässigkeit muss ein Polizist behördenintern mit einer „Ermahnung“, einer Geldbuße oder - wie im Fall „Harry“ - mit Regressforderungen rechnen. Auch unabhängig vom Fall Weinkauf seien Polizisten nach Verkehrsunfällen „diszipliniert“ worden, sagt Pütter. Das sei nur nicht in der Presse bekannt geworden.

Aber auch private Verkehrsteilnehmer müssen bei einem Polizeinotfalleinsatz besonders aufpassen. Sie „haben sofort freie Bahn zu schaffen“, wenn sich Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nähern, gibt der Gesetzgeber vor. Heißt (übrigens auch für den Gegenverkehr): möglichst ganz rechts fahren und notfalls an passender Stelle anhalten, um die Retter passieren zu lassen. Auf zweispurigen Straßen und auf Autobahnen soll eine Gasse gebildet werden.

Polizei und Feuerwehr beobachten immer wieder, dass Autofahrer unsicher oder gar hektisch reagieren. Besonders ärgerlich: Einige Fahrzeugführer stoppen abrupt – und versperren damit den Weg.