Bochum. .
Einige gelten als krank, andere könnten zur Gefahr werden, die meisten aber stehen einfach nur Neubauvorhaben im Weg: Eine Fülle an Bäumen im Stadtgebiet soll gefällt werden; die Genehmigungen dazu hat die Verwaltung erteilt. Dabei geht stets die Fällung vor, da laut Baumschutzsatzung sonst „eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht verwirklicht werden“ könnte.
Das Umspannwerk sei durch kranke Linden und eine Buche gefährdet, heißt es im Antrag zum Fällen dreier Bäume an der Hermann-Bittner-Straße zwischen Weitmar und Wattenscheid. Ein Erhalt der 90 Jahre alten Buche sei wegen Pilzbefalls nicht möglich. Sie sei ein „Gefahrenbaum“ wegen ihrer Nähe zum Umspannwerk. Abgelehnt wurde allein das Abholzen einer Linde. Vier Einfamilienhäuser an der Prinz-Regent-Straße 94a-d bedeuten das Aus für 14 geschützte Bäume im Alter zwischen 20 und 45 Jahren. Ersatz soll in gleicher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück gepflanzt werden.
100 Laubbäume als Ersatz
Der Erhalt von 81 Bäumen an der JVA Krümmede sei nicht möglich, wo das NRW-Justizministerium eine sozialtherapeutische Strafanstalt bauen will; die Bäume böten potenzielle Fluchthilfen für die Gefangenen, überdies könnte der Bereich nicht ausreichend videoüberwacht werden. In den Bäumen könnten unerlaubte Gegenstände versteckt werden, Äste als Waffen benutzt werden. Ein Großteil fällt unter die Baumschutzsatzung, deshalb verlangt die Stadt, 100 Laubbäume als Ersatz zu pflanzen. Das Land regt an, einige an die Castroper Straße zu setzen, die zurzeit umgestaltet wird. Für den Rest will NRW Ausgleichszahlungen leisten. Damit mochte sich die CDU im Umweltausschuss nicht anfreunden und verlangte in jedem Fall Ersatz.
Ein seniorengerechtes, barrierefreies Haus mit 21 Wohnungen und ebenso vielen Parkplätzen soll in Kornharpen Im Hole entstehen. Acht geschützte Bäume stehen dem im Wege. Für sie schreibt die Stadt zehn neue Laubbäume an gleicher Stelle vor. Elf bis zu 50 Jahre alte Bäume an der Hedwigstr. in Hamme unterliegen zudem der Baumschutzsatzung, haben indes gegen den Bau einer Kindertagesstätte keine Chance. 19 Ersatzpflanzungen sind vorgegeben.
Stadt schreibt Ersatzpflanzungen vor
Für den Neubau von zwölf Doppelhaushälften an der Straße Marmelshagen in Hofstede müssen sieben geschützte Bäume abgesägt werden, zwei davon etwa 100 Jahre alt. Die Satzung sieht sieben neue Laubbäume vor. Ebenfalls sieben geschützte Bäume an der Kretastraße in Werne behindern den Baudreier Wohngebäude mit Garagen. 13 neue Laubbäume muss der Bauherr pflanzen, teils auf diesem Grundstück, teils auf seinem eigenen an der Prinz-Regent-Straße.
Im Genehmigungsbescheid fürs Fällen schreibt die Stadt Ersatzpflanzungen vor, entsprechend der Zahl und des Stammesumfangs der gekappten Bäume. Der Antragsteller muss der Stadt Vollzug melden und hat dafür gut zwei Jahre Zeit. „Danach wird kontrolliert durch das Umwelt- und Grünflächenamt“, sagt dessen stellvertretender Leiter Michael Grothe. Nicht selten müssten Bauherren – ob private oder auch Wohnungsbaugesellschaften – nach Fristablauf an ihre Pflicht erinnert werden. „Passiert daraufhin noch immer nichts, verlangen wir Ersatzgeld, das wir verwenden, um selbst neue Bäume anzupflanzen.“