Bochum. . Für eine Brandstiftung in einem Kleiderlager des sozialen Vereins “Bodo e.V.“ und zwei Ladendiebstähle ist am Mittwoch ein 21-jähriger Bochumer zu 200 Sozialstunden verurteilt worden. Seine Tat sei “in hohem Maße verachtenswert“, sagte die Richterin.

Sich an wärmender Kleidung für die Ärmsten der Armen zu vergreifen, sei „in hohem Maße verachtenswert“, sagte Richterin Hadwig Noesselt am Mittwoch. Nach Überzeugung des Amtsgerichts hatte der 21-jährige Angeklagte im Februar 2009 das damalige Kleiderlager des sozialen Vereins Bodo e.V. im Bunker am Springerplatz angezündet. Der arbeitslose Bochumer muss 200 Sozialstunden ableisten und 600 Euro an „Bodo“ in Dortmund zahlen. Der Sachschaden damals betrug 10 000 Euro.

Aufgeflogen war der 21-Jährige durch seinen Mittäter (20). Dieser ist wegen der Brandstiftung längst verurteilt und sitzt noch heute in Haft (zwei Jahre Jugendstrafe). Erst sehr spät nach der Tat hatte er auch den 21-Jährigen als Komplizen benannt. Sie seien damals, sagte er, „ein bisschen durch Stahlhausen rumgelaufen“ und hätten Whisky getrunken. Später wurde aus einem leicht geöffneten Fenster des ebenerdigen „bodo“-Lagers ein Pulli herausgezogen, angezündet und wieder hineingeworfen.

„Zu dem Zeitpunkt war mir alles egal“

Der 20-Jährige war jetzt am Mittwoch als Zeuge aus der Haft vorgeführt worden. Dort sagte er über die Brandstiftung damals: „Ich kam auf die Idee, Scheiße zu bauen.“ Er selbst habe den größten Teil angezündet. Er war damals kurz zuvor bereits wegen anderer Straftaten verurteilt worden, hatte aber noch nicht die Ladung zum Strafantritt gehabt. „Zu dem Zeitpunkt war mir alles egal. Ob ich noch mehr drauf bekomme oder nicht.“

Der 21-jährige Angeklagte hatte die Täterschaft bestritten. Zugegeben hat er nur zwei Ladendiebstähle. Die Strafe dafür steckt in dem Urteil mit drin.