Bochum. .
Eine bizarre schwere Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus ist für einen phychisch kranken Kfz-Mechaniker (45) aus Bochum vor dem Landgericht glimpflich ausgegangen. Die Richter verhängten am Mittwochn zwar die Einweisung in eine geschlossene Spezialpsychiatrie, setzten diese Maßregel aber zur Bewährung aus, unter strengen Auflagen.
Das Verbrechen hat eine unglückselige Vorgeschichte. Ende April 2009 wollte der Beschuldigte Hasch kaufen. Das nahm er gern, neben sehr viel Alkohol. Er hatte aber Zoff mit dem Dealer. Darüber war er so verärgert, dass er aus Wut auf einen Tisch haute und sich den Mittelhandknochen brach. Nach der Erstversorgung fuhr er per Taxi in eine Spezialklinik nach Hattingen. Dort soll er aber nicht behandelt worden sein; worüber sein Frust noch weiter anschwoll.
Zu Fuß ging er zurück zu seiner damaligen Wohnung nach Bochum-Hamme. Unterwegs kaufte er sich im Supermarkt Whisky. Den versüßte er sich in seiner Wohnung, in der er damals allein lebte, mit Zucker - und trank die halbe Flasche. Mit Schmerztabletten. Dann rief er die Feuerwehr an: Wie lange sie zu ihm bräuchte? „Sieben Minuten“, hörte er. „Ich bin kurz davor, die Bude anzustecken. Ich bin scheiße drauf.“ Drei Minuten später rief er dort erneut an. „Ich steck jetzt die Bude an und Ihr könnt kommen.“
Brandstifter ganz cool: „So, jetzt könnt Ihr das Feuer löschen“
Während der 45-Jährige den Holzboden seines Wohnzimmers und seiner Küche anzündete, eilte die Feuerwehr herbei. Die Hitze war so stark, dass der Putz abplatze. Der Rauch drang ins Treppenhaus. Der Brandstifter tat aber ganz cool. „Er setzte sich auf einen Stuhl und lachte sich kaputt“, wie Richter Hans-Joachim Mankel sagte. Er habe nicht einmal das Fenster geöffnet. „So, jetzt könnt Ihr das Feuer löschen“, habe er den Rettern gesagt. In der Hand hielt er noch das Feuerzeug. Rasch war das Feuer gelöscht. Verletzt wurde niemand.
Der Täter hat eine paranoide Schizophrenie. Er hörte damals Stimmen. Mit der Tat wollte er wohl auf seinen Frust aufmerksam machen, hieß es.
Die 7. Strafkammer konnte nicht ausschließen, dass der Täter wegen der Krankheit schuldunfähig war. Deshalb wurde er formal auch nicht bestraft. Er muss jetzt aber, nach Monaten in der geschlossenen Psychiatrie, lebenslang Tabletten nehmen. Andernfalls muss er erneut in die Psychiatrie - und dies unbefristet.