Bochum. . Ein Großdealer aus Bochum wurde am Mittwoch wegen Handels mit insgesamt 27,5 Kilo Hasch und Marihuana zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor der Urteilsverkündung bedankte er sich für seine Verhaftung. Sie habe sein “Leben gerettet“.
Ein Großdealer (51) hat sich am Mittwoch vor dem Landgericht für seine Verhaftung bedankt. Kurz darauf wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er von 2008 bis 2010 in Bochum mit insgesamt 27,5 Kilogramm Hasch und Marihuana gehandelt hatte.
Der Bochumer bedankte sich, weil ihn die Verhaftung aus einem Teufelskreis befreit hatte. Er war stark drogen- und alkoholsüchtig. Zuletzt trank er täglich zehn bis zwölf Flaschen Weizenbier und rauchte bis zu drei Gramm Hasch. Um das zu finanzieren, dealte er in großem Stil. „Ich habe gesehen, wie tief ich gesunken war“, sagte der Angeklagte, ein schmächtiger, stark gealterter Mann. „Die Verhaftung hat mein Leben gerettet.“ Als die Polizei im vorigen August mit einem Haftbefehl bei ihm aufgekreuzt war, hatte er sich wegen seiner Sucht in einem elenden Zustand befunden.
Pro Gramm machte er 1,80 Euro Profit
Allerdings war er noch in der Lage, skrupellose Drogengeschäfte im Kilobereich abzuwickeln. 16 Mal hatte er sich von einem Boten Hasch und Marihuana liefern lassen und vierstellige Euro-Beträge bezahlt. Das Zeug verkaufte er dann in 136 Einzelportionen weiter. Pro Gramm verdiente er 1,80 Euro. Vieles rauchte er auch selbst. Es war das Ergebnis einer jahrzehntelangen Suchtkarriere: Im Alter von 14 Jahren begann er, sich zu betrinken. Ab dem 15. Lebensjahr inhalierte er Hasch. Später hatte er zeitweise auch härtere Drogen konsumiert.
Zweimal einschlägig vorbestraft
Intellektuell hatte er gute Voraussetzungen gehabt, ein gescheites Leben zu führen. Sein Fach-Abi absolvierte er mit der Note 1,7. Er studierte sogar. Das Studium brach er aber ab, weil die Drogen längst die Herrschaft über sein Leben gewonnen hatten. Zeitweise jobbte er als Hilfskoch. Wegen Drogen ist er schon zweimal bestraft worden: zu drei und zu zweieinhalb Jahren. Am Mittwoch kam die dritte Haftstrafe.
Er wird sie nur zum Teil im Knast verbüßen. Viele Monate wird er in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen. Diese Maßnahme hat die 1. Strafkammer ebenfalls angeordnet. Der Angeklagte begrüßt dies: „Ich verspreche, dass ich die Therapie mit Erfolg beenden werde.“