Bochum/Gelsenkirchen. Die Bürgerinitiative Rundbunker ist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Anliegen gescheitert, einen Baustopp für das Exzenterhaus in Bochum zu erreichen. Die Kammer sah keine juristischen Bedenken gegen die Baugenehmigung.
Die Bürgerinitiative Rundbunker, die seit Jahren juristisch gegen den Bau des Exzenterhauses an der Universitäts-/Ecke Oskar-Hoffmann-Straße kämpft, ist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Einen Baustopp wird es vorerst nicht geben. Die Initiative hatte einen neuerlichen Anlauf genommen, um gegen die Baugenehmigung durch die Stadt Bochum vorzugehen. Bereits 2008 wollten die Nachbarn entlang der Unistraße eine aufschiebende Wirkung der Klage erreichen, so dass der Bau nicht hätte beginnen dürfen. Diesen Antrag lehnte die Kammer ab. Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht hatte dann Anfang 2009 ebenfalls keinen Erfolg.
Antrag auf Aufhebung des Beschlusses von 2009
Nun hat der Antragsteller, vertreten durch einen neuen Rechtsanwalt, wie Gerichtssprecher Karsten Herfort mitteilt, einen Antrag auf Abänderung des damaligen Beschlusses gestellt. Im Wesentlichen wurde dies mit Einwänden gegen dem im Bauvorhaben zugrundeliegenden Bebauungsplan und der fehlenden Rücksichtnahme gegen nachbarschaftliche Grundstücke begründet.
Die Kammer sah „keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung“, somit auch keine Voraussetzungen für einen Prozess. Insbesondere die Abwägung der Interessen beider Seiten – Bauherr und Anwohner – sei im Bebauungsplan ausreichend. „Das gilt vor allem für den durch das Hochhaus verursachten Schattenwurf und die zusätzliche Verkehrsbelastung“, soweit der Gerichtssprecher.
Nun bleibt noch das Oberverwaltungsgericht
Friedrich Bischoff, Sprecher der Bürgerinitiative: „Wir haben das Gefühl, das Gericht hat unseren Antrag nicht richtig gelesen. In jedem Fall aber wollen wir nicht aufgeben. Uns bleibt ja noch das Oberverwaltungsgericht Münster.“