Aachen. .

12 und 13 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung: Nach Willen der Staatsanwaltschaft kommen die beiden Ausbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski nicht mehr aus dem Gefängnis.

Im Prozess gegen die beiden Gefängnisausbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski vor dem Landgericht Aachen hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Haftstrafen von 12 und 13 Jahren sowie Sicherungsverwahrung für die beiden Schwerverbrecher gefordert. Sie wirft den beiden Männern Geiselnahme, schwere räuberische Erpressung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Justizvollzugsbeamte, der den beiden Männern bei ihrer Flucht im November 2009 eigenem Bekunden nach geholfen hatte, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sieben Jahre hinter Gitter.

Tagelange Flucht durch NRW

Der Ausbruch der beiden Schwerverbrecher aus der JVA Aachen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und vor allem die Menschen an Rhein und Ruhr in Angst und Schrecken versetzt. Trotz eines riesigen Polizeieinsatzes gelang Heckhoff und Michalski eine tagelange Flucht quer durch Nordrhein-Westfalen. Heckhoff wurde schließlich nach zwei Tagen in seiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr gefasst, zwei Tage später wurde Peter Paul Michalski auf einem Fahrrad in Schermbeck im Kreis Wesel entdeckt und festgenommen. Beide gaben vor Gericht an, sie seien geflüchtet, weil sie in der Haft keinerlei Perspektive gesehen hätten.

Der Prozess am Aachener Landgericht läuft bereits seit Mitte Mai vergangenen Jahres unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Wann das Urteil fallen wird, ist noch unklar. (dapd)