Bochum. . Obwohl Schiedsleute eigentlich Prozesse vor Gericht vermeiden wollen, hat der Bezirksverband Stade für sich selbst eine Ausnahme gemacht: Er zog den Bundesverband der Schiedsleute vor das Landgericht in Bochum. Streitpunkt: eine Satzungsänderung.
„Schlichten statt richten“ lautet ein Motto der Schiedsleute. Ziel ihres Ehrenamts ist es, Streitigkeiten schon vor einem Prozess zu bereinigen, um die Gerichte zu entlasten. In eigener Sache haben sich einige Schiedsleute aber eine Ausnahme erlaubt: Der Bezirksverband Stade des Bundesverbandes der Schiedsfrauen und Schiedsmänner e.V. hat seinen Bundesverband vor das Landgericht Bochum gebracht.
Außergerichtlich wollte man sich offenbar nicht schiedlich-friedlich einigen. Und als im vorigen August vor Gericht auch eine gütliche Einigung gescheitert war, musste am Donnerstag die 8. Zivilkammer mit drei Berufsrichtern entscheiden.
Streit um neue Satzung
Den Streit entfacht hatte eine Satzungsänderung. Der Bundesverband der Streitschlichter, der seinen Sitz in Bochum hat, hatte nach einem Mehrheitsbeschluss seiner Bundesversammlung seine Satzung geändert. Die sollte auch für den Bezirksverband aus Stade gelten - wie für alle anderen auch. Die Niedersachsen begehrten dagegen aber auf. „Es geht darum, dass nach Recht und Gesetz die Obervereinigung die Satzung der Untervereinigung nicht einfach aufheben kann“, hatte ein Klägervertreter erklärt.
Er bekam jetzt Recht. Die Richter entschieden: „Es wird festgestellt, dass die Satzung des Beklagten die Satzungen der Kläger weder verändert, modifiziert noch sonst ersetzt, sondern die Satzungen unverändert fortbestehen.“