Bochum. Nach einer hooliganartigen Attacke nach dem Bundesliga-Derby VfL Bochum gegen Borussia Dortmund wurde ein Bochumer Krankenpfleger freigesprochen. Eine Mittäterschaft an einer gefährlichen Körperverletzung war ihm nicht nachzuweisen.

„Ich hoffe, wenn ich hier rausgehe, dass ich dann noch ein bisschen an die Gerechtigkeit glauben kann.” Das sagte am Donnerstag ein 27-jähriger Krankenpfleger aus Bochum vor dem Amtsgericht. Laut Anklage soll er eine hooliganartige Gewaltattacke nach einem VfL-Spiel begangen haben. Er wurde aber freigesprochen.

Die Richterin hatte - wie auch die Staatsanwältin - nach vielen Zeugenaussagen zu starke Zweifel, ob er am 18. April, nach der Heimpleite des VfL Bochum gegen den BVB, in einer aggressiven Gruppe von Bochumer „Problemfans” mitgewütet hatte. Damals waren am Ostring zwei BVB-Fans (30, 31) zu Boden geschlagen und auch dort noch, in wehrlosem Zustand, getreten worden, vielfach auch gegen den Kopf. Einer wurde auch gewürgt und verlor zwei Zähne. Beide erlitten Prellungen. Erst als die Polizei eintraf, hauten die Schläger ab.

"Ich habe mich ausgelacht gefühlt"

Als einziger wurde kurz danach der jetzt Angeklagte gestellt, er stand alkoholisiert in einer nahen Kneipe. Zwei Augenzeuginnen (23, 32), Begleiterinnen der Opfer, hatten die Polizei dorthin geführt. Als die Frauen auf den Mann zeigten, hätte er gelacht. „Ich habe mich ausgelacht gefühlt”, sagte die 32-Jährige.

Vor Gericht gab der kräftige, nicht vorbestrafte Mann zwar zu, direkt am Tatort gewesen zu sein. Aber nur um zu schlichten. „Ich habe ein reines Gewissen.” Er habe den wahren Tätern gesagt: „Ey, komm, lasst den in Ruhe. Der liegt ja schon am Boden.”

"Komm, wir klauen denen 'ne Fahne"

Ohnehin habe er mit der ganzen Sache nichts zu tun. Er habe vor einer Kneipe gestanden und, als die Dortmunder vorbeigegangen seien, andere Bochumer sagen hören: „Komm, wir klauen denen 'ne Fahne.” Da habe er zu einem Kumpel gesagt: „Komm, wir gehen mal gucken.” Vor Ort habe er dann „eine wüste Eintreterei” erlebt. Warum er überhaupt hinterhergegangen sei, fragte die Richterin. Antwort: „Dass das so ausgeht, hätte ich nicht gedacht.”

Die Zeugenaussagen waren nun aber, trotz belastender Tendenz, zu dünn und unkonkret. Als einziger konnte nur eines der Opfer, ein Schlosser, konkret sagen, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. „Ich bin fest überzeugt.” Allerdings hatte er damals direkt nach der Tat noch Zweifel gehabt. Das schmälerte seine Glaubhaftigkeit enorm.

Außerdem passierte, was fast immer passiert, wenn die Tat beim Prozesstermin schon lange zurückliegt: Es gab Widersprüche bei den Zeugenangaben zur Täterkleidung. Die wahren Täter laufen weiter unbestraft herum.