Bochum. Ein Anhänger (47) des BVB ist am heutigen Dienstag wegen einer Gewalttat nach einem Bundesligaderby seiner Mannschaft beim VfL Bochum vom Amtsgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der Geschäftsmann aus Selm 3000 € an den Weißen Ring zahlen.

Der bisher unbescholtene Familienvater aus ganz normalen Verhältnissen hatte sich am 29. März 2008 zusammen mit seinem Sohn (19) das Spiel seines Clubs im Bochumer Stadion angeguckt. Er hatte etwa ein Promille Alkohol intus. Weil das Spiel 3:3 unentschieden ausging, sollten sich die Emotionen eigentlich in friedlichen Bahnen halten. Aber weit gefehlt: Gegen 18 Uhr, auf dem Weg zum Hauptbahnhof, kam es auf der Arndtstraße mit zwei VfL-Fans (je 19) zu einem verbalen Scharmützel. Plötzlich brannten dem 47-jährigen BVB-Fan die Sicherungen durch.

Halbstarke Machtdemonstration

Nachdem er zum Zwecke halbstarker Machtdemonstration seine Jacke ausgezogen hatte, schlug er einem der Bochumer mit der Faust ins Gesicht. Als das Opfer dadurch wehrlos am Boden lag, so schilderte es ein Zeuge vor Gericht, "hat er nochmal reingetreten. Gegen den Kopf". 300 Meter weiter war der Täter von der Polizei gefasst worden.

Das Opfer hatte durch die Gewalt eine Platzwunde am Auge erlitten, Blutergüsse an Kopf und Körper sowie eine Gehirnerschütterung. Dadurch hat der 19-Jährige bis heute Sehstörungen. "Ich seh im Auge immer einen schwarzen Faden", sagte der Auszubildende zum Richter. Hätte der Täter nur "ein bisschen fester" zugeschlagen - "ich hätte Sie nur noch mit einem Auge angucken können".

Auch eine Schmerzensgeldklage droht

Der Angeklagte hatte sich im Prozess zunächst als Opfer übler verbaler Provokation hingestellt und nur Schläge eingeräumt. Erst später gab er auch den Tritt zu. Außer dem Strafurteil droht ihm jetzt auch noch eine Schmerzensgeldklage. Wie viele Gewalttäter hat auch er die enormen Gesundheitsrisiken von Schlägen gegen den Kopf unterschätzt.

Angeklagt war auch sein Sohn (19). Er soll dem anderen Bochum-Fan ebenfalls grundlos gegen den Kopf gehauen haben. Wegen einer Schularbeit war er aber nicht zum Prozess erschienen. Was mit ihm jetzt geschieht, ist noch offen.