Bochum. .

Martin Budich, Betreiber der linksalternativen Internetseite bo-alternativ.de, ist am Donnerstag vom Vorwurf, mit einer Comic-Figur zu Gewalt gegen eine NPD-Demo aufgerufen zu haben, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legt aber Revision ein.

Der Betreiber des linksalternativen Internetportals bo-alternativ.de hat nicht zu Gewalt gegen eine NPD-Demo aufgerufen. Das entschied am Donnerstag das Bochumer Landgericht und sprach den 60-Jährigen frei. Staatsanwältin Sabine Wenzel hatte hingegen eine Geldstrafe von 1500 Euro gefordert (30 Tagessätze).

Diese Figur war das Streitobjekt
Diese Figur war das Streitobjekt

Es war die vierte strafjuristische Runde in dem Fall. Erst war Budich vom Amtsgericht freigesprochen worden. Das ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht gefallen und erreichte, dass das Oberlandesgericht die Sache ans Amtsgericht zurückgibt. Diesmal wurde Budich verurteilt. Dagegen ging der 60-Jährige in Berufung - und bekam Recht.

Staatsanwältin wollte Geldstrafe

Es ging um eine Comic-Figur, die er im Oktober 2008 auf seine Netzseite gestellt hatte. Damit protestierte er gegen eine angemeldete NPD-Demo in Bochum. Neben der Figur stand der Text: „Kein Zuckerschlecken für Nazis. NPD-Aufmarsch verhindern.“ Die Figur hielt eine Torte mit etwas Brennendem hoch. Budich hielt das für eine Wunderkerze, die Staatsanwältin aber für eine Lunte. Die Lunte einer Bombe in der Torte, denn die Figur heiße „Bomberman“.

Der Angeklagte, so die Staatsanwältin, habe „ernsthaft“ aufgefordert, die Demo „ganz konkret“ zu verhindern - „notfalls mit Gewalt“. Gewalt als Protest werde immer öfter beschönigend als ziviler Ungehorsam hingestellt, klagte sie.

Gericht: Keine vorsätzliche Gewaltabsicht erkennbar

Budich bestreitet jeden Gewaltgedanken. „Ich hatte nicht den Schimmer, dass das so interpretiert wird.“ Sonst hätte er das nicht publiziert. Er habe gar nicht gewusst, dass die Figur „Bomberman“ sei. Er habe sie „lustig“ gefunden. Er berief sich auch auf die Pressefreiheit.

Vorsitzender Richter Gerd Riechert meinte in einer äußerst kurzen Urteilsbegründung: Es sei nicht klar, ob Budich subjektiv und damit vorsätzlich zu Gewalt habe aufrufen wollen. Und er habe auch keine „bestimmte Tat“ genannt. Das sei aber nötig für eine Strafbarkeit. Also: Freispruch.

Gegen das Urteil wird die Staatsanwaltschaft erneut fristgemäß Revision einlegen, sagte sie am Freitag auf WAZ-Anfrage. Damit könnte der Comic-Fall in eine fünfte Runde gehen. Erst einmal will die Anklagebehörde aber das Urteil studieren, wenn es schriftlich vorliegt. Danach wird entschieden, ob sie die eingelegte Revision beim Oberlandesgericht Hamm auch wirklich zu Ende durchführt. Budich hat im Prozess auch bereits gesagt, dass er notfalls sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehe.

Vor dem Landgericht wurde er von vielen Bekannten und Freunden begleitet; der Saal war komplett gefüllt.