Bochum. Ein altes Strafverfahren um eine brennende Torte, die ein Aufruf zu Gewalt sein soll, muss erneut verhandelt werden. Die Torte sollte als Aufruf gegen einen Nazi-Aufmarsch dienen.
Eine Revision der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch im vorigen Juli am Bochumer Amtsgericht war am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm erfolgreich. Wie OLG-Sprecherin Ulrike Kaup am Dienstag der WAZ sagte, hat der 2. Strafsenat das damalige Urteil mit seinen Feststellungen aufgehoben. Ein anderer Bochumer Amtsrichter muss demnächst neu über die Torte entscheiden. Die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils sei „lückenhaft” gewesen, so das OLG.
Um zur Demo gegen einen NPD-Aufmarsch im Oktober 2008 aufzurufen, hatte der Betreiber der linksalternativen Internetseite „bo-alternativ.de”, Martin Budich, eine Comic-Figur veröffentlicht, die eine Torte mit einem brennenden Teil obendrauf in der Hand hielt. Dazu der Text: „Kein Zuckerschlecken für Nazis, NPD-Aufmarsch verhindern!” Die Staatsanwaltschaft interpretiert die Torte als Bombe - und sieht darin einen strafbaren Aufruf zu Gewalt. Sie strebt eine Verurteilung Budichs an. Dieser weist den Vorwurf aber empört zurück.