Bochum. Am Ende hielt das Bochumer Landgericht die Amok-Drohung des Schülers (20) nicht für so strafwürdig, dass es ihn unbedingt verurteilen müsste. Deshalb wurde das Verfahren am Mittwoch ohne formale Strafe eingestellt. Der Schüler betonte, er habe die Drohung "nicht ernst gemeint".
„Ganz sanktionslos soll er hier aber nicht rausgehen, das wäre das völlig falsche Signal”, sagte Richter Johannes Kirfel. Als Auflage verhängte er 60 Sozialstunden. Außerdem muss der voll schuldfähige Angeklagte ein halbes Jahr lang regelmäßig Gespräche mit dem Jugendamt in Wetter führen. Davon unabhängig dürfte der Schüler den Prozess an sich bereits als Abschreckung vor weiteren Drohungen dieser Art empfunden haben.
Zwei Schülerinnen mit dem Tode bedroht
Der Wetteraner hatte am Dienstag gestanden, am 24. März 2009 im Kreise von Mitschülern in seinem Wittener Berufskolleg gedroht zu haben, am folgenden Tag mit einer Pistole Amok zu laufen. Als Erstes wolle er zwei 17-Jährige „abknallen”. Die beiden bekamen Angst und informierten die Lehrer. Die Polizei durchsuchte das Zimmer des Schülers, fand aber keine Waffen. Die Drohung, beteuerte dieser, habe er „nicht ernst gemeint”. Die Justiz erhob trotzdem Anklage wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten”.
Am ersten Prozesstag am Dienstag stellte sich aber heraus, dass er von Mitschülern oft gehänselt worden war. Das Gericht berücksichtigte dies. Der Schüler habe sich „in die Enge getrieben” gefühlt.
"Streng tabuisierter Scherz"
Trotzdem sprach Richter Kirfel von einem „streng tabuisierten Scherz”, den der Schüler gemacht habe. Die Drohung sei „nicht entschuldbar” und gehöre eigentlich bestraft. „Sowas macht man nicht.” Und mit Blick auf die 16 Toten des Amoklaufs von Winnenden zwei Wochen zuvor: „Wenn Sie an die Angehörigen der Opfer denken, verbietet sich so eine Äußerung.” Deshalb solle die Einstellung des Verfahrens den Vorfall auch "nicht bagatellisieren". Um ihm aber „nicht die Zukunft zu verbauen”, verzichtete das Gericht auf eine weitere Strafe. Der 20-Jährige war bereits wegen sexueller Nötigung vorbestraft.
Eine Psychotherapie hielten die Richter als gerichtliche Auflage nicht für aussichtsreich. Stattdessen müsse er besser im ganz normalen Alltag "integriert werden in die Welt der Gleichaltrigen". Daran haperte es bisher.