Bochum. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz schickt der Bochumer Arge einen Hinweis. Es ist sozusagen die mildeste Form der Kritik an der Art und Weise der Öffentlichen Zustellung von Anfang September an 39 Bochumer Hartz-IV-Bezieher per Tageszeitung.
In diesen Tagen bekommt die Arge-Bochum Post aus Düsseldorf. Über den Inhalt des Schreibens aus dem Hause der Landesbeauftragten für Datenschutz dürften Arge-Geschäftsführer Torsten Withake und seine Mitarbeiter nicht wirklich glücklich sein. Es geht um die umstrittene öffentliche Zustellung an 39 Arge-Empfänger Anfang September über die Tageszeitung, wobei auch bestimmte persönliche Daten der Betroffenen veröffentlicht wurden.
Zuviel über die Adressaten Preis gegeben
Zwar gesteht die Datenschutzbeauftragte der Arge eine öffentliche Zustellung als letztes Mittel, um jemanden überhaupt zu erreichen, grundsätzlich zu. „Doch in den betreffenden Fällen wurde zuviel über die Adressaten Preis gegeben”, sagt Bettina Gayk, Sprecherin der Datenschutzbeauftragten. Nach Auskunft aus Düsseldorf habe die Bochumer Arge dies mittlerweile auch eingesehen, weshalb die sozusagen mildeste Form einer Kritik, nämlich ein sogenannter „Hinweis” gewählt worden sei. Prinzipiell hat die Datenschutzbeauftragte auch die Möglichkeit, eine „öffentliche Beanstandung” auszusprechen, welche sogleich jedoch das zuständige Ministerium, in diesem Fall das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Rechtsaufsicht auf den Plan rufen würde.
Seit Anfang Oktober prüft das Ministerium, ob die Veröffentlichungen der Bochumer Arge rechtlich überhaupt zulässig gewesen sind. Insbesondere gehe es auch darum, ob gegen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes verstoßen worden sei. In diesem Fall nehme das Ministerium seine Aufgabe als Rechtsaufsicht über die Arge wahr.
Unabhängige Sozialberatung eingeschaltet
In den Konflikt hatte sich nach der Sozialberatung Ruhr auch die Unabhängige Sozialberatung eingeschaltet. In einem Schreiben an verschiedene Ministerien und Behörden heißt es unter anderem, dass die Veröffentlichung geeignet sei, „die Angst der Menschen vor einem Absturz in die 'Grundsicherung' zu vergrößern und beeinträchtigt damit die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.”