Bochum. .
Eine Anlegerin aus Bochum, die Zertifikate bei der US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. gezeichnet hatte, hat jetzt vor dem Landgericht Bochum Schadensersatzforderungen gegen eine Bank durchgesetzt. Die soll nun die gesamte Anlagesumme zurückzahlen.
Sie hatte über 55.000 Euro in Papiere der US-Bank Lehman Brothers investiert und 2008 alles verloren. Jetzt hat eine Bochumer Anlegerin erfolgreich geklagt. Das bestätigte am Montag Thorsten Wienecke, Sprecher des Bochumer Landgerichts, auf Anfrage der WAZ. Die 1. Zivilkammer sprach der Klägerin 55 927 Euro zu - die Höhe des damals gezahlten Zeichnungsbetrages.
Bank-Provision sorgte für Interessenkonflikt
Laut Urteil hatte die Bochumer Bank der Kundin bei der Vermittlung der Geldanlage verschwiegen, dass sie damit eine Provision in Höhe von 3,5 Prozent verdient. Das werteten die Richter als Interessenskonflikt, der die Unparteilichkeit der Bankberatung in Frage stelle. Die Kundin hätte darüber informiert werden müssen, und dies unaufgefordert.
Die Anlegerin, eine hochbetagte Dame, hatte im Februar 2007 „Global Champion Zertifikate“ von Lehman gekauft. Wie die Bochumer Rechtsanwältin Vanessa Erdbrügge von der Bochumer Kanzlei Haas und Partner am Montag der WAZ sagte, ging die Initiative für die angeblich hochverzinsliche, aber riskante Geldanlage sogar von der Bank selbst aus.
Ihre Mandantin sei von ihrem Bankberater zu Hause angerufen worden, um neue, seiner Meinung nach bessere Anlagen einzustielen. Die Anlegerin habe „auf ihren Bauch gehört“, sagte die Rechtsanwältin. „Sie dachte, sie macht etwas ganz Einfaches. Sie hatte ihrem Bankberater eigentlich immer vertraut.“ Doch als Lehmann Brothers im Herbst 2008 in die Insolvenz stürzte, geriet die Anlage zum Fiasko. Die Zertifikate wurden für die Bochumer Anlegerin praktisch wertlos.
Bank will sich nicht geschlagen geben
Ende 2008 wurde gegen die Bank Klage erhoben. Sie wurde geführt von der Enkelin der Anlegerin, denn diese war unterdessen verstorben. Fast anderthalb Jahre später folgte jetzt das Urteil: Die Bank soll zahlen. Außer den 55 927 Euro verurteilten die Richter die Bank auch zu weiteren 3972 Euro. Das ist die Summe an Zinsen, die der Klägerin bei einer alternativen Anlage erwirtschaftet hätte bei einem Zinssatz von vier Prozent.
Noch hat die Klägerin davon aber keinen Cent in der Tasche. Die Bank hat die Klageforderungen zurückgewiesen und auch Vergleichsvorschläge des Gerichts abgelehnt. Sie geht in Berufung. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung kann es noch „locker zwei Jahre dauern“, sagt Vanessa Erdbrügge.
Die Zeit für Lehman-Anleger, die sich von ihrer Bank falsch beraten fühlen, drängt übrigens. Die Verjährungsfrist beträgt nur drei Jahre.