Bochum. Das Landgericht Bochum war überzeugt: Jahrelang hatte ein Senior die Enkelin seiner früheren Partnerin missbraucht. Er selbst schwieg im Prozess.

Wegen jahrelangen Kindesmissbrauchs hat das Bochumer Landgericht einen 85-jährigen Mann zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der 3. Jugendschutzkammer hatte er sich an der Enkeltochter seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Bochum vergangen. Das Mädchen war damals zwischen fünf und zehn Jahre alt.

Angeklagter schwieg im Prozess zu den Vorwürfen

Die Richter bestraften ihn wegen insgesamt 17 sexuellen Übergriffen, darunter zwei Vergewaltigungen, zwischen den Jahren 2013 und 2018. Das Kind zeigte später zusammen mit seinen Eltern den Angeklagten an. Er lebt in Lüdenscheid.

Wegen der Vorwürfe hat die Großmutter des heute 15 Jahre alten Opfers die Beziehung zu dem Angeklagten beendet.

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Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen und war nicht geständig.. Zu Prozessbeginn hatte ihm das Gericht ein Angebot gemacht: Es sicherte ihm zu, ihn nicht härter als zwischen fünfeinhalb und sechs Jahren Haft zu bestrafen, wenn er ein volles Geständnis ablege. Dieses Angebot schlug der 85-Jährige aus. Danach waren die Richter nicht mehr an ihre Zusage gebunden und verhängten eine deutlich höhere Strafe.

Bochumer Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Sie fiel noch drei Monate höher aus als der Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vorläufig bleibt der Verurteilte ein freier Mann.