Bochum. Fünf Jahre Haft und danach die Sicherungsverwahrung: Das ist das Urteil über einen Mann, der ein Kind missbraucht hatte. Ein Wiederholungstäter.

Das Landgericht Bochum hat für einen Missbrauchstäter, der rückfällig geworden ist, fünf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verhängt. Auch nach Ablauf der vollen Gefängniszeit kann der Mann für unbestimmte Zeit eingesperrt bleiben, um die Bevölkerung vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Der 52-Jährige hatte bis März 2022 eine fünfjährige Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verbüßt. Aber schon wenige Monate nach seiner Freilassung vergriff er sich schon wieder an einem Kind.

Das fünfjährige Opfer musste sich bis auf die Unterhose ausziehen

Auf einer eigenen Internetseite täuschte er seine Befähigung vor, Kinder mit Entwicklungsstörungen auf ihre motorischen Fähigkeiten überprüfen und Abstriche an ihnen vornehmen zu können. Dazu soll er selbst angefertigte Zertifikate vorgelegt haben. Über ein Facebook-Forum bekam er dann Kontakt zu der Mutter eines fünfjährigen Jungen in Bochum.

Am 20. Oktober reiste er extra von seiner Wohnadresse in Niedersachsen zu ihm. Der Junge musste sich bis auf die Unterhose ausziehen, sich berühren und Abstriche über sich ergehen lassen – nur damit der Angeklagte sich sexuell erregen konnte. Im Prozess sagte der Angeklagte, er habe gewusst, „dass es für mich gefährlich ist, sich Kindern zu nähern“.