Bochum/Gelsenkirchen/Hattingen/Herne/Witten. Die Bogestra will künftig E-Roller im Nahverkehr verbieten. Wann die Regelung in Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne & Witten in Kraft tritt.

In einigen Städten ist die Mitnahme von E-Rollern in Bus und Bahn bereits untersagt – zur Sicherheit der Fahrgäste. Nun möchte auch die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) die motorisierten Roller im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbieten. Die WAZ-Redaktion hat erste, konkrete Informationen zur neuen Regelung in Bochum, Gelsenkirchen, Herne und Witten.

Bogestra nennt „dieselben Gründe“ für das Verbot wie andere Städte

Ab Montag, 1. April, dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre E-Roller nicht mehr in Bussen und Straßen- sowie U-Bahnen mitnehmen. Unabhängig davon, ob diese aus dem privaten Besitz sind oder von einem Roller-Vermieter wie „Lime“ oder „Tier“ stammen.

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Christoph Kollmann, Pressesprecher der Bogestra, erklärt: „Wir haben das Thema auch auf der Agenda. Es wird eine ähnliche Regelung wie in den anderen Städten geben.“ Warum setzt auch die Bogestra das Verbot um? Es sind „dieselben Gründe“, die Verkehrsbetriebe in Düsseldorf, Duisburg und Dortmund nannten. Genauere Informationen erhalte die Öffentlichkeit im März, so Kollmann.

Warum werden E-Roller im ÖPNV von Dortmund und Duisburg bald verboten?

Aufgrund mehrerer Vorfälle mit brennenden Akkus im europäischen Ausland hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine Empfehlung ausgesprochen: Die Mitnahme von E-Scootern sei grundsätzlich auszuschließen. Konkret könnten durch brennende Lithium-Ionen-Akkus Rauchgase entstehen, die bereit bei geringen Mengen gesundheitsschädlich sein können. Zudem: Solche Brände kündigen sich nicht etwa an, sondern treten plötzlich auf.

Verbot von E-Rollern im ÖPNV: Das gilt in anderen Städten

In Dortmund entschieden die Dortmunder Stadtwerke (DSW21): Wer ab dem 1. März einen E-Scooter im ÖPNV mitnimmt und damit gegen das Verbot verstößt, dürfe nicht weiter mitfahren, sondern müsse Bus oder Bahn verlassen. Erreichen die Akkus den Sicherheitsstandard von Pedelecs bzw. E-Bikes, könnte die Regelung in Dortmund zurückgenommen werden – erstere dürfen nämlich weiterhin mitgenommen werden.

Auch in Duisburg sind E-Roller im ÖPNV ab dem 1. März verboten. Dort heißt es, dass Fahrgäste durch Piktogramme an den Haltestellen über die neue Regel informiert werden. Zugleich würden die Ticketprüfer auf Verstöße achten. Sowohl in Dortmund als auch in Duisburg wird es kein Bußgeld für ein solches Delikt geben.