Bochum. Ist der Angeklagte im Prozess um die tödlichen Schüsse vom Bochumer Hustadtring psychisch krank? Diese Frage war vor Gericht heftig umstritten.

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse vom Bochumer Hustadtring ist die Verteidigung am Freitag mit einem Antrag gescheitert, der darauf hinauslaufen sollte, dass der mutmaßliche Mörder zur Tatzeit eventuell gar nicht voll schuldfähig gewesen sein könnte – wegen einer krankhaften seelischen Störung in Form einer Schizophrenie. Das würde die Höchststrafe, lebenslange Haft, abwenden.

Es sei nicht auszuschließen, dass der 27-Jährige wegen der Krankheit das Unrecht seiner Tat nicht habe erkennen können, hieß es. Verteidigerin Gesine Ickert wollte deshalb einen weiteren psychiatrischen Sachverständigen einholen. Mit den am Tag zuvor erstatteten Gutachten eines Psychiaters und einer Psychiaterin war sie nicht einverstanden.

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Die beiden hatten erklärt, dass der Angeklagte keineswegs psychisch krank und damit voll verantwortlich für die Tat sei. Anwältin Ickert hält dieses Gutachten aber für „unlogisch“, „unzutreffend“ und widersprüchlich.

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Dem folgte das Gericht nach langer Beratung aber nicht. Es lehnte den Antrag ab. Er sei „nicht geeignet“, die Gutachten vom Tag zuvor in Zweifel zu ziehen. Es gebe keine Hinweise, dass bei dem 27-Jährigen zur Tatzeit eine Schizophrenie vorgelegen habe.

Der Angeklagte hatte am Donnerstag, nach 17 Verhandlungstagen, die tödlichen Schüsse gestanden, sie allerdings als Totschlag im Affekt hingestellt. Er räumte auch ein, einen Porsche-Fahrer mit einer Schusswaffe überfallen und sein Auto geraubt zu haben. Beide Tatschilderungen, so Richter Nils Feldhaus, seien rational und zusammenhängend gewesen.

Am 29. November soll Staatsanwalt Phillip Rademacher seinen Strafantrag stellen. Ein Urteil wird am 30. November oder am 1. Dezember erwartet.