Bochum. Weil er einen Anwalt mit einem Messer im Fahrstuhl verletzt haben soll, ist ein Bochumer zu Haft verurteilt worden. Es war ein Nachbarstreit.
Nach einem blutigen Nachbarschaftsstreit mit einem Messer in einem Fahrstuhl hat das Landgericht am Donnerstag einen Bewohner (60) eines großen Mehrparteienhauses in Bochum-Laer zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
In erster Instanz war er im Juni 2022 vom Amtsgericht freigesprochen worden, weil die Richter offenbar Restzweifel hatten, dass er der Täter war. Diesmal war das anders, nachdem die Staatsanwaltschaft und der Geschädigte, der Nebenkläger, Berufung eingelegt hatten. Richterin Christine Katzer, Vorsitzende der 15. Berufungskammer: „Wir haben keinen Zweifel, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie vom Nebenkläger geschildert.“
Geschädigter und Verurteilter wohnen bis heute unter einem Dach
Dieser ist ein 60-jähriger Rechtsanwalt. Bis heute wohnt er mit dem Angeklagten im selben Gebäude, jeweils als Eigentümer einer Wohnung. Früher waren sie befreundet, seit Jahren aber bestehen zwischen ihnen wegen Dissonanzen in der Eigentümergemeinschaft Streitigkeiten. Am 10. Oktober 2020 eskalierte dem Urteil zufolge alles: Gegen 20.37 Uhr soll der Angeklagte dem Anwalt die Tür zum Fahrstuhl im Erdgeschoss des großen Hauses aufgehalten und ihn damit spontan in einen Hinterhalt gelockt haben.
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Im Fahrstuhl habe er ihn mit einem Messer, angeblich ein Butterflymesser mit doppeltem, spreizbarem Griff, in Richtung Bauch angreifen wollen. „Ich stech dich ab!“, soll er gerufen haben. Der Anwalt habe aber zur Abwehr ein Bein gehoben, so dass die Klinge in den Unterschenkel am Knie eindrang.
Verteidigerin wollte auch diesmal einen Freispruch
Zwei Blutadern wurden durchtrennt. Der Anwalt musste stationär behandelt werden und leidet bis heute unter der Attacke.
Der Angeklagte schwieg in beiden Prozessen, die sich insgesamt über Monate hinstreckten. Die Verteidigerin forderte erneut Freispruch, weil die Beweislage nicht sicher sei. Der Anwalt habe sich die Verletzung möglicherweise selbst beigebracht. Gegen den Schuldspruch ist Revision möglich.