Bochum. Wegen einer schweren Messerattacke auf einen Rechtsanwalt steht ein Bochumer (59) vor Gericht. Die Klinge wurde ins Bein gerammt.

„Ich stech dich ab!“, soll der Angeklagte (59) gerufen und dann mit seinem Messer zugestochen haben. Schwer verletzt wurde ein seit vielen Jahren in Bochum tätiger Rechtsanwalt (60). Seit Donnerstag steht der mutmaßliche Täter vor dem Schöffengericht. Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Das blutige Drama ereignete sich laut Anklage im Fahrstuhl eines großen Wohnkomplexes in Bochum-Laer. Dort besitzen beide Männer eine Eigentumswohnung und wohnen dort. Wegen Dissonanzen in der Eigentümergemeinschaft hatte sich das anfangs gute Verhältnis zwischen ihnen stark abgekühlt. Im Oktober 2020 eskalierte alles.

Tatwaffe soll ein Butterfly-Messer gewesen sein

In der Anklage ist erst von einer Bedrohung vor dem Gebäude die Rede: „Ich bring dich um!“, soll der Angeklagte zu dem Anwalt gesagt haben und mit seinem Auto auf ihn zugefahren sein. Zehn Tage später blitzte dann im Fahrstuhl ein Messer.

Beide waren dort laut Anklage allein. Der 59-Jährige soll dann unter erneuter Todesdrohung mit einem Butterfly-Messer (mit doppeltem, spreizbarem Griff) in Richtung des Bauches des Anwalt gezielt haben. Weil dieser zur Abwehr ein Bein hochgezogen habe, sei die Klinge ins Knie und den Unterschenkel gestochen worden. „Ich habe sofort mächtig geschrien“, sagte der Jurist im Prozess, in dem er sowohl Zeuge als auch Nebenkläger ist und von einem Berufskollegen vertreten wird. „Der Fahrstuhl begann, sich deutlich zu röten.“

Bochumer Rechtsanwalt: Mehrere Zehntausend Euro Verdienstausfall infolge der Tat

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Zwei Blutadern wurden durchtrennt. Der Jurist wurde unter Teilnarkose operiert und lag zwei Tage im Krankenhaus. „Ich kann heilfroh sein, dass ich das überlebt habe. Ich habe bis heute Beschwerden.“ Auch psychisch wurde der Anwalt zeitweise betreut. Seinen Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit beziffert er auf mehrere Zehntausend Euro.

Der Angeklagte schweigt vor Gericht. Nach dem Stich soll er von dem Anwalt abgelassen und aus dem Aufzug geflohen sein.

„Wenn Sie nicht reagiert hätten, wo hätte er Sie getroffen?“, fragte der Staatsanwalt den Rechtsanwalt. Antwort: „In den Bauch. Da bin ich mir sicher.“

Nachbar des verletzten Anwalts: „Unser Hausflur war voller Blut“

Der Anwalt hatte damals sofort Hilfe bei einem Nachbarn (56) im Haus gesucht. Dieser sagte dem Gericht: „Unser Hausflur war voller Blut.“

Die Verteidigern stellt sehr kritische Fragen an den Nebenkläger. Gestützt wird dies von der Aussage einer Nachbarin (60), die im Zeugenstand gar nicht gut über die Glaubwürdigkeit des 60-Jährigen sprach. Richter René Bungardt muss nun bewerten, was nur Nachbarschaftsgerede ist und was nicht.

Ein Urteil gibt es erst am 7. März: Dann sagt ein Arzt, wie lebensgefährlich die Attacke war.

Bis heute leben Angeklagter und Nebenkläger unter einem Dach.