Bochum. Nach einem Messerstich ins Bein eines Bochumer Rechtsanwalts ist dessen Nachbar vor Gericht freigesprochen worden. Es bestanden Restzweifel.

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass ein 59-jähriger Bochumer seinem Nachbarn, einem Bochumer Rechtsanwalt (60), ein Messer ins Bein gestochen hat. Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung sollte die Strafe sein. Aber das Amtsgericht sprach ihn nach monatelangem Prozess frei.

Aus Sicht des Gerichts waren Restzweifel nicht auszuschließen, dass der Angeklagte vielleicht doch nicht der Täter gewesen sei, obwohl dies der Rechtsanwalt so versichert hatte.

Nachbarschaftsstreit soll im Fahrstuhl eskaliert sein

Laut Anklage ereignete sich das blutige Drama im Oktober 2020 im Fahrstuhl eines großen Wohnkomplexes in Bochum-Laer. Dort bewohnen beide Männer jeweils ihre Eigentumswohnung. Wegen Dissonanzen in der Eigentümergemeinschaft hatte sich das anfangs gute Verhältnis zwischen ihnen stark abgekühlt. Dann soll alles eskaliert sein.

Tatwaffe wurde niemals gefunden

Der 59-Jährige soll unter Todesdrohung mit einem Butterfly-Messer (mit doppeltem, spreizbarem Griff) in Richtung des Bauches des Anwalt gezielt und dann nach einer Abwehrhaltung des Anwalts ins Bein gestochen haben. Zwei Blutadern wurden durchtrennt. Tatzeugen soll es nicht geben.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte schwieg im Prozess. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Der rätselhafte Fall wird nach Berufung der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht erneut verhandelt.