Bochum. Für 100 Millionen Euro soll in Bochum-Weitmar gebaut werden. Allerdings gibt es noch einen rechtlichen Haken – und weiterhin Bürgerbedenken.
Ein „zeitgemäßes Wohnquartier“ in „traumhafter Grünlage“, so der Investor, soll am Schlosspark Weitmar in Bochum entstehen. Etwa 300 Wohnungen sind dort geplant, das Investitionsvolumen wird mit 100 Millionen Euro beziffert. Eine zwischenzeitlich entdeckte Hürde versucht die Stadt jetzt aus dem Weg zu räumen – „um etwaige rechtliche Unsicherheiten auszuräumen“, wie es heißt.
Stadt Bochum will Regionalen Flächennutzungsplan ändern
Dazu soll der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) geändert werden. Mit der Anhörung am Donnerstag, 31. August, im Naturschutzbeirat beginnt die öffentliche Debatte in der Stadt über dieses Verfahren. Der Rat entscheidet voraussichtlich Anfang November.
Hintergrund dafür ist die Teilung des Bebauungsplans 964, weil der Investor, die Eckhard Adams Wohnungsbau GmbH aus Essen, befürchtet, der westliche Bereich des insgesamt 3,7 Hektar großen Geländes, bislang überwiegend als Friedhof genutzt, könnte nicht bebaubar sein, da er im Regionalen Flächennutzungsplan als Freiraum ausgewiesen ist. Geschäftsführerin Stefanie Adams hat in der Vergangenheit von einer „Grauzone“ gesprochen, „die man so oder so auslegen kann. Und da wollen wir formell auf der richtigen Seite sein.“
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Stadtverwaltung will Teilfläche als Siedlungsbereich definieren
Die Stadt hat daher den B-Plan in Teil I (Ost) und Teil II (West) getrennt und will nun durch die RFNP-Änderung sicherstellen, dass besagtes Teilgebiet ebenfalls bebaut werden darf. Bochums Bauverwaltung geht zwar davon aus, „dass die beabsichtigte wohnbauliche Nutzung aus dem RFNP entwickelt ist“, so Stadtsprecher Thomas Sprenger im Mai. Nun aber soll die Überzeugung der Verwaltung auch rechtlich untermauert werden. Dazu soll die 1,1 Hektar große Fläche westlich der Schlossstraße im RFNP als allgemeiner Siedlungsbereich bzw. als Wohnbaufläche definiert werden. Bochum will außerdem in Gesprächen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) eine entsprechende Änderung des Regionalplans erreichen.
Bürgerinitiative Schlosspark sieht sich bestätigt
Die Bürgerinitiative (BI) Schlosspark sieht sich derweil durch das Verfahren in ihrer Meinung bestätigt, dass im westlichen Bereich der Schlossstraße überhaupt nicht gebaut werden darf. Sie plädiert dafür, komplett auf die Bebauung dort zu verzichten und sich allein auf den östlichen, 2,6 Hektar großen Teil zu konzentrieren. Gegen Art und Größe des Projekts hat die BI in den vergangenen zweineinhalb Jahren zum Teil erhebliche Bedenken angemeldet.