Bochum. Der Bierbecherwurf auf einen Schiedsrichter bei Spiel des VfL Bochum beschäftigt die Strafjustiz erneut. Der Fall geht in die Berufung.
Der Prozess um den folgenschweren Bierbecherwurf beim Spiel des VfL Bochum gegen Mönchengladbach am 18. März 2022 wird erneut verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 5. Juni eingelegt. Auch der Verteidiger legte Rechtsmittel ein. Das teilte das Amtsgericht auf WAZ-Anfrage mit.
Eine Einzelrichterin hatte einen VfL-Fan (39) wegen Körperverletzung zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt (80 Tagessätze). Zudem muss er 800 Euro Schmerzensgeld an den Schiedsrichterassistenten (40) zahlen. Laut Urteil hatte der Angeklagte dem Mann an der Seitenlinie in der 69. Spielminute seinem gefüllten Bierbecher von der untersten Reihe des Block A gegen den Hinterkopf geworfen. Das Bundesligaspiel wurde danach abgebrochen und 2:0 für die Gäste gewertet.
Bochumer Staatsanwalt sieht keine verminderte Schuldfähigkeit
Der Staatsanwalt hatte 12.000 Geldstrafe (120 Tagessätze) gefordert. Zudem meinte sie – anders als die Richterin – ausdrücklich nicht, dass der Angeklagte trotz deutlicher Alkoholisierung vermindert schuldfähig sei. Er habe sich vorsätzlich alkoholisiert. „Er wusste, was er tat.“
Der Angeklagte ist nicht geständig. Im Prozess hatte er geschwiegen; er wollte Freispruch.
Nun muss der Fall vor dem Landgericht Bochum neu verhandelt werden, wohl in einigen Monaten.