Bochum. Nach dem Bierbecherwurf auf einen Schiedsrichter bei einem VfL-Bochum-Spiel wurde ein Fan verurteilt. Er selbst wollte Freispruch.
Der angeklagte VfL-Fan (39) hatte in dem Prozess bis zuletzt kein Wort gesagt. Aber sowohl Staatsanwalt Philipp Rademacher als auch Richterin Sabine Schüler waren überzeugt, dass er es war, der am 18. März 2022 beim Bundesligaspiel des VfL Bochum gegen Mönchengladbach einen zumindest halb gefüllten Bierbecher auf den Hinterkopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann (40) geworfen hat.
Die Amtsrichterin verurteilte den Handwerker aus Bochum wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3200 Euro (80 Tagessätze). Außerdem muss er 800 Euro Schmerzensgeld an Gittelmann zahlen.
Verteidiger: Beweise sind „nicht ausreichend“
Verteidiger Stefan Witte wollte Freispruch, weil die Beweislage „nicht ausreichend“ sei. Er sprach von einer „Vorverurteilung in den sozialen Medien“. Aber die Justiz stützte sich auf die Auswertung von Fernsehaufnahmen, DNA-Spuren am sichergestellten Plastikbecher und Zeugenaussagen. „Aufgrund der Beweise steht die Täterschaft für mich fest“, sagte die Richterin.
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Mit dem Urteil müsse „ein Zeichen gesetzt“ werden, dass Schiedsrichter „kein Freiwild“ und „den Stimmungsschwankungen der Zuschauer ausgesetzt“ seien.
Ankläger Rademacher forderte eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro (120 Tagessätze). Anders als die Richterin attestierte er dem Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit, obwohl er deutlich alkoholisiert war. „Er wusste, was er tat.“ Eine Blutprobe gut drei Stunden nach dem Becherwurf soll 2,65 Promille ergeben haben. Dieser Wert ist aber unsicher.
Das Bundesligaspiel wurde wegen des Bierbecherwurfs abgebrochen
Der Bierbecher wurde in der 69. Minute beim Stand von 0:2 für die Gäste aus der ersten Reihe von Block A geworfen, nachdem zuvor schon massenhaft weitere Becher von der Ostkurve aufs Spielfeld geschleudert worden waren. Schiedsrichterassistent Gittelmann sank nach dem Wurf kurz auf die Knie und stand unter Schock. Er hatte tagelang Kopfschmerzen und Prellungen. Das Spiel wurde abgebrochen und 0:2 für Mönchengladbach gewertet. Der DFB brummte dem VfL eine Geldstrafe von 100.000 Euro auf. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem VfL-Fan, dass er diesen Schaden teilweise erstatten muss.
Rechtsmediziner Andreas Freislederer (65) verglich die medizinischen Folgen des Becherwurfs mit einem „kräftigen Klaps auf den Hinterkopf“. Potenziell lebensgefährliche Verletzungen hätte er nicht verursachen können.