Bochum. . Weil beim Zweitliga-Spiel gegen Dynamo Dresden Bierbecher aus dem Fanblock aufs Spielfeld geflogen sind, ist der VfL Bochum verurteilt worden.
Der VfL Bochum ist vom Sportgericht des DFB wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt worden. Das Urteil bezieht sich auf Vorkommnisse während des Meisterschaftsspiels der 2. Fußball-Bundesliga zwischen dem VfL und Dynamo Dresden am 25. September. Dort wurde in der 84. und 86. Minute aus dem Bochumer Fanblock jeweils ein Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.
„Gemäß § 15 Nr. 2. und Nr. 5. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB hatte der Kontrollausschuss des DFB beim Einzelrichter des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, den entsprechenden Strafantrag gestellt“, teilt der Verein mit. Der Antrag stützte sich auf den Bericht der Sicherheitsbeobachtung sowie die schriftliche Stellungnahme des VfL.
Das Urteil ist rechtskräftig
In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist festgehalten, dass das Werfen von Gegenständen eine Gefahr für die im Stadionbereich bzw. im Innenraum befindlichen Personen darstellt. Kommt es gleichwohl zu solchen Vorfällen durch eigene Anhänger des Clubs, so ist nach ständiger Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts der jeweilige Verein hierfür verantwortlich.
Der VfL Bochum hat dem Urteil zugestimmt, so dass dieses rechtskräftig ist.