Bochum. Nach der tödlichen Explosion eines Wohnhauses in Linden hat die Staatsanwaltschaft zwei Männer angeklagt. Was ihnen vorgeworfen wird.

Nach der tödlichen Explosion eines Einfamilienhauses in Bochum-Linden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer (51, 30) erhoben. Nun steht fest: Der Prozess wird am 11. September vor dem Landgericht Bochum beginnen.

Eine 61-Jährige war im Januar unter den Trümmern ihres Hauses ums Leben gekommen. Ihr Sohn, der sich zur Unglückszeit im Obergeschoss aufhielt, erlitt Prellungen und Schürfwunden.

Haus in Bochum-Linden explodiert - das waren die Gründe

Das Wohnhaus an der Keilstraße war am späten Abend des 10. Januar zusammengebrochen, nachdem zuvor bei Bauarbeiten in der Nähe der Straße eine unterirdische Gasleitung durchbohrt worden war – die Ursache für die Hausexplosion.

Eine Essener Firma war im Auftrag von Vodafone mit der Verlegung von Kabelkanälen für Glasfaserkabel beschäftigt, als das Unglück passierte. Der 51-jährige Angeschuldigte soll als Vorarbeiter der Handwerksfirma das Sagen auf der Baustelle gehabt haben. Der 51-Jährige sitzt nicht mehr in U-Haft.

„Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Unterlassen mit Todesfolge“

An dieser Stelle an der Kreuzung Keilstraße/Auf dem Pfade in Bochum stand das Wohnhaus.
An dieser Stelle an der Kreuzung Keilstraße/Auf dem Pfade in Bochum stand das Wohnhaus. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

Die Anklage wirft ihm das „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge“ vor. Er soll damals spätnachmittags zusammen mit einem ebenfalls angeklagten Kollegen den horizontalen Bohrvorgang gesteuert haben und dabei die Gasleitung getroffen haben. Obwohl er Pläne über die Leitungsverläufe gehabt habe, habe er es unterlassen, kritische Stellen händisch freizulegen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, heißt es in der Anklage.Bochum- Ursache für Gasleck geklärt – das sagen die Anwohner

Sein 30-jähriger Kollege, der den Bohrkopf gehalten haben soll, habe nach dem Durchbohren Gasgeruch wahrgenommen und dies dem Vorarbeiter auch mitgeteilt. Dieser soll dann zwar nichts gerochen, aber entgegen der Vorschriften, keine weitere Kontrolle vorgenommen und die Baustelle zusammen mit dem Kollegen verlassen haben. Es war Feierabend. Der 30-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Er sitzt nicht in U-Haft.