Bochum. Nach der tödlichen Explosion eines Wohnhauses in Linden/Dahlhausen hat die Staatsanwaltschaft zwei Männer angeklagt. Was ihnen vorgeworfen wird.

Fünf Monate nach der tödlichen Explosion eines Einfamilienhauses im Grenzbereich von Bochum-Linden und Dahlhausen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer (51, 30) erhoben. Das bestätigte am Dienstag Richterin Kaja Kovacs, Sprecherin des Landgerichts Bochum, auf Anfrage der WAZ.

Damals war eine 61-jährige Bewohnerin des Hauses unter den Trümmern ums Leben gekommen. Ihr Sohn (35), der sich zur Unglückszeit im Obergeschoss aufhielt, erlitt Prellungen und Schürfwunden.

Das Wohnhaus an der Keilstraße war am späten Abend des 10. Januar komplett zusammengefallen, nachdem zuvor bei Bauarbeiten in der Nähe der Straße eine unterirdische Gasleitung durchbohrt worden war – wohl die Ursache für die Hausexplosion.

Damals war eine Essener Tiefbaufirma im Auftrag von Vodafone mit der Verlegung von Kabelkanälen für Glasfaserkabel beschäftigt, als das Unglück passierte. Der 51-jährige Angeschuldigte soll als Vorarbeiter das Sagen auf der Baustelle gehabt haben. Seit Anfang März sitzt der Mann aus Niedersachsen in U-Haft.

„Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge“

An dieser Stelle an der Kreuzung Keilstraße/Auf dem Pfade in Bochum stand das Wohnhaus.
An dieser Stelle an der Kreuzung Keilstraße/Auf dem Pfade in Bochum stand das Wohnhaus. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

Die Anklage wirft ihm das „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge“ vor. Er soll damals spätnachmittags zusammen mit einem ebenfalls angeklagten Kollegen den horizontalen Bohrvorgang gesteuert und dabei die Gasleitung getroffen haben. Obwohl er Pläne über die Leitungsverläufe gehabt habe, soll er es unterlassen haben, kritische Stellen händisch freizulegen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, heißt es in der Anklage.

Sein 30-jähriger Kollege, der den Bohrkopf gehalten haben soll, habe nach dem Durchbohren Gasgeruch wahrgenommen und dies dem Vorarbeiter auch mitgeteilt. Dieser soll dann zwar nichts gerochen, aber entgegen der Vorschriften, keine weitere Kontrolle vorgenommen und die Baustelle zusammen mit dem Kollegen verlassen haben. Es war Feierabend. Wenige Stunden später explodierte das Haus.

Der 30-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Er sitzt nicht in U-Haft.

Landgericht Bochum hat noch keinen Termin für einen Prozess festgesetzt

Bochum- Ursache für Gasleck geklärt – das sagen die AnwohnerNoch hat die 7. Strafkammer des Landgerichts die Anklage nicht zugelassen, weil sie erst prüft, ob auch aus ihrer Sicht ein dringender Tatverdacht besteht. Deshalb gibt es auch noch keinen Termin für einen Prozess.

Staatsanwalt Philipp Rademacher ermittelt auch noch gegen eine dritte Person. Ob auch sie angeklagt wird, soll erst nach dem möglichen Prozess gegen die beiden anderen Angeschuldigten entschieden werden.