Bochum. Eltern einer Schule in Bochum wehren sich gegen den Träger im Offenen Ganztag. Die Schulaufsicht schürt Hoffnung. Die Stadt indes lässt das kalt.

Hunderte Eltern der Frauenlobschule in Bochum geraten mehr und mehr zwischen die Mühlen der Bürokratie. Während auf der einen Seite eine Auskunft der Schulaufsicht Hoffnung im Kampf gegen den Trägerwechsel von der Outlaw GmbH zur Arbeiterwohlfahrt (Awo) schürt, sorgt auf der anderen Seite die juristische Bewertung der Stadt Bochum für Unverständnis. Die Vergabe sei nichtsdestotrotz rechtskonform, die Awo übernehme nach den Schulferien wie geplant die Betreuung der Kinder, heißt es.

Eltern in Bochum lehnen Trägerwechsel im Offenen Ganztag ab

Wie berichtet, kämpfen Kollegium und Eltern der Frauenlobschule seit März gegen den beabsichtigten Trägerwechsel. Dieser ist das Ergebnis einer Ausschreibung der Betreuung im Offenen Ganztag in Bochum, die an fünf Grundschulen in Bochum zu Veränderungen führt. Mit Hilfe von Petitionen wehrten sich insbesondere die Schule in Hiltrop (mit mehr als 1000 Unterschriften), aber auch die Sonnenschule in Weitmar und die Grundschule Günnigfeld gegen den Wechsel von Outlaw zur Awo.

Schützenhilfe bekommen Eltern und Lehrer der Frauenlobschule bis heute von den Stadtgestaltern. Die Antwort der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsicht auf eine Anfrage des Bürgerbündnisses interpretieren die Kommunalpolitiker als Erfolg in der Sache.

„Die Kommunalaufsicht erklärt das hoch umstrittene Vorgehen der Verwaltung zur OGS-Vergabe jetzt für rechtlich fehlerhaft. Damit die Kooperationsvereinbarungen mit den neuen OGS-Trägern rechtsgültig werden, hätten die Schulkonferenzen diesen ausdrücklich zustimmen müssen“, sagt Volker Steude. In der sogenannten Kooperationsvereinbarung legen Schulträger (Stadt), Schule und Träger der OGS die Rechte und Pflichten sowie die gegenseitigen Leistungen fest.

Schulaufsicht lässt Eltern hoffen

An der Frauenlobschule hat die Schulkonferenz mit Datum vom 28. März indes beschlossen: „Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Bochum und Awo als zukünftiger Träger der OGS der Frauenlobschule wird ausdrücklich und einstimmig nicht zugestimmt.“ – „Wir sehen uns von der Aufsicht bestätigt und daher im Recht. Der Kooperationsvertrag mit der Awo gilt nicht“, sagt Judith Kampschulze von der Schulpflegschaft. „Wir werden weiter kämpfen und geben nicht auf.“

OGS in Bochum- Frauenlobschule wirft Stadt Rechtsbruch vorIn der Tat schreibt die Behörde in Arnsberg, dass die Schulleitung hinsichtlich der Kooperationsvereinbarung „an den Beschluss der Schulkonferenz gebunden“ ist. Sie äußert sich aber nicht zur Gültigkeit einer Kooperationsvereinbarung ohne Unterschrift der Schulleitung. „Das muss vor Ort geklärt werden“, teilte ein Sprecher der Bezirksregierung auf Anfrage mit.

Klar und deutlich äußert sich die Schulaufsicht indes zum Vergabeverfahren. Hier stützt die Bezirksregierung die juristische Bewertung der Stadt. „Ein Mitbestimmungsrecht der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Schulkonferenz im Rahmen des Vergabeverfahrens sieht das Schulrecht indes nicht vor.“ Das Mitbestimmungsrecht erschöpfe sich „in der Form der rechtzeitigen Anhörung“.

Stadt Bochum und Awo haben keine rechtlichen Bedenken

Für die Stadt Bochum gilt diese Bewertung auch für die Kooperationsvereinbarung: „Die Frage, ob die Kooperationsvereinbarung auch von der Schule unterzeichnet wurde, ist für deren Gültigkeit vergaberechtlich nicht von Belang, da die Schule nicht rechtsfähig ist. Die Stadt Bochum als Schulträger hat die Kooperationsvereinbarung mit der Awo unterzeichnet und damit ist sie rechtlich gültig.“

Laut Awo steht der Betreuung nichts mehr im Weg, rechtliche Bedenken teile man nicht. „Wir haben mit den Eltern inzwischen 154 OGS-Verträge und 52 Verträge für das Modell der verlässlichen Grundschule an der Frauenlobschule abgeschlossen“, teilte Sprecher Christopher Becker auf Anfrage mit. Acht Mitarbeitende der Outlaw GmbH würden übernommen. „Das sind konkret alle Mitarbeitende, die auch zu uns wechseln wollen.“