Bochum. 100 Millionen Euro will ein Investor in Bochum für ein Wohnbauprojekt ausgeben. Die Planungen laufen, der Argwohn von Kritikern reißt nicht ab.

Mit der Teilung des Bebauungsplans für das Millionen-Wohnbauprojekt an der Schloßstraße in Bochum-Weitmar wächst der Argwohn gegen die Pläne von Stadt und Investor. Kritiker befürchten vor allem, dass die öffentliche Beteiligung auf diese Weise ausgehebelt werden könnte.

Kritiker befürchten: In Weitmar wird öffentliche Beteiligung ausgehebelt

Der kleinere Teil der 3,7 Hektar großen Fläche, für die der „B-Plan 964 Schloßstraße“ aufgestellt wurde, liegt womöglich zumindest in Teilen in einem Gebiet, das vom Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) als Freiraum vorgesehen ist – und daher nicht bebaut werden dürfte. Der B-Plan wurde daher geteilt in: 964 I für den größeren, unstrittigen Ost-Teil, den der Investor Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH langfristig von der Stiftung Situation Kunst gepachtet hat, und in 964 II für den Westteil, den er von der Stadt Bochum kaufen möchte.

In den Reihen der „Initiative Schloßpark“ wird nun befürchtet, dass es nach der Bebauung des Ost-Teils erst gar keinen B-Plan-Beschluss für den Westteil (964 II) geben und dort nach §34 des Baugesetzbuchs gebaut wird – also im Einzelfall mit der Maßgabe, dass sich die Bebauung in die nähere Umgebung einfügen muss und die Erschließung gesichert ist. Damit, so heißt es, wäre eine öffentliche Debatte um Art und Ausführung zumindest für diesen Bereich ausgehebelt.

Ohne B-Plan ist offenbar keine Bebauung auf Friedhofsgelände möglich

Dem widerspricht allerdings die Stadtverwaltung auf Anfrage dieser Redaktion. „Beide Bebauungspläne werden zeitgleich den politischen Gremien zum Satzungsbeschluss vorgelegt“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger. Falls für den Westteil der Satzungsbeschluss nicht erfolgen sollte, wäre eine dortige Bebauung nicht nach §34, sondern auf der Basis des vorhandenen Bebauungsplanes 239 zu beurteilen.

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Das wiederum dürfte bedeuten, dass dort keine Wohnungen entstehen könnten. Denn: Der B-Plan 239 setzt den Bereich als Friedhofsfläche fest, so der Stadtsprecher. Die derzeit dort stehenden Gebäude gehören zum Friedhof Weitmar, u.a. eine Trauerhalle.

Kritik an Politik: Erst das Verkehrsgutachten abwarten

Aber nicht nur die Teilung des B-Plans sorgt für Unmut in den Reihen der Initiative. Sauer stößt in Weitmar auch auf, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Südwest und des Planungsausschusses grünes Licht für die Auslegung des – zu diesem Zeitpunkt noch ungeteilten – B-Plans gegeben haben, obwohl „ein wesentlicher Teil“, so die Kritik von Anrainer Friedrich Förster, gefehlt hat: das Verkehrsgutachten. Tatsächlich hatte die Politik so entschieden, obwohl sie zuvor noch darauf gedrungen hat, „eine aktualisierte Verkehrszählung des Knotens Schloßstraße/Hattinger Straße vorzunehmen, unter besonderer Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs, des nahen Bogestra-Betriebshofs sowie der neuen Feuer- und Rettungswache“. Das Argument aus den Reihen der Kritiker: Die Auslegung hätte erst dann beschlossen werden dürfen, wenn eine aktuelle Verkehrszählung vorliegt.

Bebauung ist auch vor Beschluss eines B-Plans möglich

Aber auch ein anstehender Bebauungsplan lässt offenbar die Möglichkeit zu, schon vor seiner Verabschiedung zu bauen, wie der Weitmarer Jürgen Dassow verblüfft feststellt – so an der Gaußstraße (B-Plan 831) und „An der Hängebank/Hasenwinkler Straße“ (985). Wie ist das möglich?

Die Erklärung der Stadt: Einzelne Grundstücke liegen in den betreffenden Gebieten im sogenannten Innenbereich „und waren auf dieser Grundlage auch schon vor Schaffung neuen Baurechts durch einen Bebauungsplan bebaubar“.