Bochum. Nur kurz nach einer langen Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs soll ein 52-Jähriger rückfällig geworden sein. In Bochum steht er vor Gericht.

Wenige Monate nach seiner Entlassung aus einer fünfjährigen Haftstrafe wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs soll ein 52-jähriger Mann rückfällig geworden sein. Er muss sich seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Er ist geständig.

Seit 21. Oktober 2022 sitzt der Angeklagte in U-Haft. Erst im März davor war er aus dem Gefängnis freigekommen.

Laut Anklage soll der 52-Jährige auf einer eigenen Internetseite seine Befähigung vorgetäuscht haben, Kinder mit Entwicklungsstörungen auf ihre motorischen Fähigkeiten überprüfen und Abstriche an ihnen vornehmen zu können. Dazu soll er selbst angefertigte Zertifikate vorgelegt haben.

Angeklagter wurde einen Tag nach dem Übergriff festgenommen

Auch interessant

Über ein Facebook-Forum, so hieß es im Prozess, bekam er Kontakt zu der Mutter eines damals fünfjährigen Jungen aus Bochum. Am 20. Oktober reiste er extra von seiner Wohnadresse in Niedersachsen nach Bochum: Der Junge musste sich bis auf die Unterhose ausziehen, sich berühren und Abstriche über sich ergehen lassen. Dies alles soll der Angeklagte aber nur zum Zwecke der eigenen sexuellen Erregung vorgenommen haben. 120 Euro soll er von der getäuschten Familie des Kindes erhalten haben.

Am Tag darauf stand die Polizei bei ihm vor der Tür. Er wurde festgenommen und gab sofort zu, dass er „am Tag davor rückfällig geworden“ zu sein, wie er vor der 3. Jugendschutzkammer erklärte.

„Die ganze Geschichte war eine Fake-Geschichte“

„Hilfe für Familien mit Kindern, denen Nachhilfe im klassischen Sinne nicht hilft“: So unkonkret beschrieb der Angeklagte sein Angebot, das er auf seiner Internetseite machte. Eine medizinische Ausbildung hatte er aber nicht. Er räumt ein: „Die ganze Geschichte war eine Fake-Geschichte.“ Und er habe gewusst, „dass es für mich gefährlich ist, sich Kindern zu nähern“.

Im Prozess sitzen gleich zwei hocherfahrene Gutachterinnen: eine psychiatrische und eine psychologische. Die Kammer hat vier Termine bis 24. März datiert.