Bochum. Die übertarifliche Prämie haben die Bochumer Stahlwerke einem ihrer Mitarbeiter entzogen. Zu Unrecht, wie dieser findet. Er hat dagegen geklagt.

Die übertarifliche Prämie haben die Bochumer Stahlwerke einem ihrer 140 Beschäftigten gestrichen – ebenso wie die ihm übertragene Leitungsfunktion im Versand des Industrieunternehmens. Dagegen hat der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Bochum geklagt. Und das erfolgreich.

Stahlwerke bieten Trennung an, Mitarbeiter will bleiben

„Ich mache immer noch die gleichen Tätigkeiten“, hat Kläger Fatih Dogan in der Verhandlung vor der 5. Kammer argumentiert. „Mag sein, aber ihnen wurde die Leitungsfunktion entzogen“, kontert Rechtsanwalt Christian Haardt als Vertreter der beklagten Bochumer Stahlwerke. Daher sei die Zahlung der Zulage beendet worden. Seine Mandantin, die Stahlwerke Bochum, produzieren Werkzeuge für Shredder. Hämmer, Scheren, Ambosse, Roste und liefern sie weltweit aus.

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Eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien war im Vorfeld gescheitert. Auch das Angebot des Unternehmens, ihm noch für einige Monate die Prämie zu bezahlen und über eine Aufhebung des Arbeitsvertrags zu sprechen (Haardt: „Meine Mandantin möchte sich dauerhaft vom Kläger trennen“), hat der von Rechtsanwalt Klaus Marks vertretene Mitarbeiter abgelehnt. Er sagt: „Ich möchte mich nicht trennen, ich möchte weiter arbeiten. Und ich möchte das Geld, das mir zusteht.“

Unternehmen beklagt vermeintlich „fehlerhafte Arbeitsleistung“

Die Stahlwerke, so Rechtsanwalt Haardt, monieren eine vermeintlich „fehlerhafte Arbeitsleistung“ und ein unzureichendes Engagement des Mitarbeiters der Versandabteilung. Es sei bereits vorgekommen, dass durch Fehler des Klägers beim Versenden von beauftragten Artikeln Extralieferungen mit Kosten von mehreren Tausend Euro verursacht wurden. Und, so Wolfgang Callies, Geschäftsführer der Stahlwerke Bochum Holding: „Es führt auch dazu, dass es zwei unzufriedene Kunden gibt“ – den Zwischenhändler und den Endabnehmer. Beides sei nicht tolerabel.

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Dem hält der Kläger entgegen: „Wir versenden jeden Monat 850 bis 1000 Europaletten, davon sind durchschnittlich zwei Päckchen falsch. Wie groß ist wohl dieser prozentuale Anteil?“

Mitarbeiter erhält weiter Zulage von 2,40 Euro je Stunde

„Fehler passieren in der Arbeitswelt“, deutet Richterin Eva-Maria Uebbert an, dass das Argument des beklagten Unternehmens offenbar weniger Gewicht hat. Ohnehin sei die zentrale Frage des Prozesses, wofür die Zulage gezahlt wird und ob sie weiterhin Bestand hat.

Stahlwerke-Rechtsanwalt Haardt führt an, mit der entzogenen Leitungsaufgabe sei auch die Zulage hinfällig. Das Gericht sieht dies anders. Es hat, so die Auskunft von Arbeitsgerichtsdirektor Christian Vollrath gegenüber dieser Redaktion, der Klage des Beschäftigten stattgegeben. Demnach müssen die Bochumer Stahlwerke ihrem Beschäftigten auch vom 1. Januar 2023 an weiterhin die bis dahin gezahlte übertarifliche Prämie in Höhe von 2,40 Euro je Arbeitsstunde bezahlen. Rechtsmittel sind möglich.

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Bei diesem Urteil hat offenbar ein Schreiben des Unternehmens an den Mitarbeiter eine gewichtige Rolle gespielt. Als diesem vor zwei Jahren die Zulage gewährt wurde, hieß es, dies geschehe „in Anbetracht ihrer Leistungen und des von ihnen gezeigten Engagements“.