Bochum. Seit Februar müssen Betriebsrentner der Bogestra für ihre Tickets bezahlen. Das ist rechtens, so ein Gericht. Aber: Weitere Klagen stehen an.
Erfolglos geklagt haben bislang mehrere frühere Beschäftigte der Bogestra gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Sie wehren sich juristisch gegen die Kostenbeteiligung an den jahrzehntelang kostenlosen Monatstickets.
Drei Kammern geben der Bogestra Recht
Etwa 1800 Bogestra-Pensionäre und 2400 Angehörige von Beschäftigten des Nahverkehrsunternehmens müssen seit Februar für ihre bis dahin kostenlosen Monatstickets bezahlen. Zehn Euro zahlt nun jeder der Betroffenen für einen Monatsfahrschein, der im gesamten Geltungsbereich der Bogestra genutzt werden kann. Sein Wert? „Das können wir so gar nicht beziffern, weil es dieses Monatsticket ja nicht zu kaufen gibt“, sagt Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. Fakt ist: Wer etwa täglich zwischen Bochum und Gelsenkirchen oder von Herne nach Querenburg fahren würde, müsste ein Vielfaches des nun veranschlagten Kostenbeitrags ausgeben.
Zwischen 260.000 und 350.000 Euro wird die Bogestra durch das neu eingeführte Entgelt jährlich mehr einnehmen, so die Rechnung des Unternehmens. Einnahmen, die zur Minderung der Corona-bedingten Verluste genutzt werden sollen.
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Zwölf Bahn- und 71 Busverbindungen
Etwa 2400 Beschäftigte hat die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, genannt Bogestra. Sie befördert mit ihren etwa 400 Fahrzeugen auf zwölf Bahn- und 71 Busverbindungen nach eigenen Angaben täglich jeweils mehrere Hunderttausend Fahrgäste.
Das Betriebsgebiet des Nahverkehrsunternehmens umfasst vor allem die Städte Bochum, Gelsenkirchen und Witten. Zudem bedient es einen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs in den angrenzenden Städten Hattingen und Herne.
Nicht alle ehemaligen Beschäftigen sind damit einverstanden und haben daher geklagt. Vor dem Arbeitsgericht Bochum haben bereits die ersten Prozesse stattgefunden. „Alle drei bislang damit beschäftigten Kammern haben gleich entschieden. Die Klagen gegen die Bogestra wurden abgewiesen“, so Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts und Vorsitzender Richter der Ersten Kammer. Auch eine Revision sei nicht eingeräumt worden, da der festgelegte Streitwert von 360 Euro den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag für einen Einspruch bei der nächsthöheren Instanz in Höhe von 600 Euro unterschreitet.
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Gewerkschaft reicht Sammelklagen ein
Auch der Arbeitsgerichtschef hat so entschieden und im ersten Prozess Anfang September auf die seit einigen Jahren gängige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt in diesen Angelegenheiten hingewiesen. Demnach sind Vereinbarungen, wie sie bei der Bogestra offenbar getroffen wurden, die Jüngste übrigens wohl mit Zustimmung des Betriebsrats, immer änderungsoffen – auch für eine „verschlechternde Lösung“, so das BAG 2017. Will sagen: Es gibt keine Garantie dafür, dass Leistungen wie das Freiticket bis an das Lebensende gewährt werden.
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Ganz vom Tisch ist das Thema damit aber noch nicht. Mittlerweile haben nämlich nicht nur ehemalige Beschäftigte jeweils Einzelklagen eingereicht, über die zum Teil noch verhandelt werden muss. Nach Informationen der WAZ vertritt die Gewerkschaft Verdi mittlerweile auch etwa ein Dutzend weiterer Kläger in Sammelklagen. Von Dezember an werden ihre Fälle vor der Ersten und der Fünften Kammer des Arbeitsgerichts Bochum verhandelt.