Bochum. Alkohol, Gewalt, Pöbeln: Für zahlreiche Straftaten wurde ein Bochumer zu langer Haft verurteilt. „Saumäßig verhalten“, sagte selbst sein Anwalt.

Für zahlreiche brutale Ausraster und extrem ordinäre Beleidigungen in den vergangenen beiden Jahren hat das Amtsgericht am Dienstag einen 29-jährigen Bochumer zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Selbst sein Verteidiger sagte, dass sich sein Mandant „ziemlich saumäßig verhalten“ habe.

Der ausgebildete Handwerker (acht Eintragungen im Vorstrafenregister) hatte jahrelang sehr stark dem Alkohol zugesprochen. Auch Kokain war sein Begleiter – „ein bis zwei Gramm täglich, am Wochenende mehr“, sagte er. Wenn er berauscht war, wurde er unberechenbar.

Ausraster in der Notaufnahme des Bochumer Elisabeth-Krankenhauses

In der Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses überzog er eine Mitarbeiterin mit ganz schlimmen Beleidigungen. Er wollte sofort behandelt werden, weil er wegen des Kokains ein Loch in der Nasenscheidewand gehabt habe. Weil er nicht sofort dran kam, flippte er aus.

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Nach einem Besäufnis wurde er nachts am Opelring von der Polizei kontrolliert. Den Beamten schleuderte er abgründigste Schmähungen entgegen. Er spuckte auch um sich, so dass die Polizei ihm eine Spuckhaube aufsetzen musste.

Am Hauptbahnhof schlug er einen ihm völlig fremden Mann (19) nieder und trat mit absoluter Erbarmungslosigkeit gegen seinen Kopf, als er schon bewusstlos war. Der Anlass war völlig nichtig. Das Opfer hätte tot sein können, blieb durch Zufall, aber von schweren Verletzungen verschont.

Einem völlig fremden Passanten eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen

Ohne jeden Grund schlug er laut Urteil einem ihm fremden Passanten auf der Straße eine Glasflasche auf den Kopf und verletzte ihn erheblich.

Auf dem Weihnachtsmarkt beleidigte er Polizeikräfte im Gossenjargon und wehrte sich massiv gegen ihren Zugriff.

Seit Februar ist er auf Entzug und wird stationär behandelt. Die Taten führte er teilweise nur auf seinen Alkoholkonsum zurück. Mit sehr derben Worten sagte er, dass er sich selbst ärgere „für so sinnlose Sachen“. Er war überwiegend geständig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger wollte Bewährung. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre und zehn Monate Haft.