Bochum-Wiemelhausen. Das Schicksal eines alten Kötterhauses in Bochum ist besiegelt, es soll Neubauten weichen. Auch 17 geschützte Bäume sollen gefällt werden.
„Traurig“ sei er, sagt Peter Kranold. „Echt traurig.“ Mehrere Jahre lang hat der 75-Jährige sich für das alte Kötterhaus in seiner Nachbarschaft eingesetzt. Doch der Abriss des historischen Gebäudes an der Ecke Ahornweg/Zedernweg in Bochum-Wiemelhausen ist wohl nicht zu verhindern. Jetzt sind Veränderungen sichtbar: Große Teile des Grundstücks, auf dem Neubauten entstehen sollen, sind seit einigen Tagen gerodet. Dabei handelte es sich offenbar vor allem um Buschwerk und kleinere Bäume.
Und auch 21 Bäume, überwiegend Ahorn und Hainbuchen, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallen, sollen weichen. Es sei ein Antrag auf Entfernung gestellt worden, informiert die Stadt. Drei Bäume am Rande des Grundstücks seien nicht von der Bauplanung betroffen und könnten stehenbleiben, befand das Umwelt- und Grünflächenamt. Eine weitere Hainbuche könne freigestellt und durch einen Kronenschnitt erhalten werden.
Kötterhaus am Ahornweg: 17 Bäume sollen noch fallen
Für die restlichen 17 Bäume gibt es die Ausnahmegenehmigung der Verwaltung für die Fällung. Am Mittwoch (1. März) wird der Umweltausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, am 21. März die Bezirksvertretung Süd.
Wer mit Peter Kranold über das Kötterhaus und sein Engagement für selbiges spricht, merkt ihm die Enttäuschung an. Es sei nun nicht so, dass er grundsätzlich ein Problem damit habe, sich zu trennen, sagt der Rentner. „Aber wir hätten dieses schöne Gebäude gerne erhalten.“
Kötterhaus gehörte zum Rittergut Brenschede
Die Geschichte des Kötterhauses reicht nach seinen Recherchen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Es sei „der letzte Hof, der zu dem damaligen Rittergut Brenschede gehörte“, erzählt er. Weil das Haus in den 1980er-Jahren einen großflächigen Anbau auf der Rückseite bekommen hatte und auch im Inneren erheblich verändert worden war, erfülle es die Kriterien des Denkmalschutzes nicht, urteilten die Denkmalbehörden von Stadt und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
In einem aber waren sich die beteiligten Behörden und Experten einig: Das Gebäude sei „wegen der qualitätvoll gestalteten Fassaden und aufgrund einer möglichen Verbindung zum Rittergut Haus Brenschede als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft“. So schrieb es die Stadt noch vor wenigen Tagen einem anderen Anwohner, Peter Kranold liegt das Schreiben vor. Aus „stadtgestalterischer und baukultureller Sicht“ sei die Sorge der Nachbarn „durchaus nachvollziehbar“.
Kötterhaus: „erhaltenswert“ – aber kein Denkmal
Allein: „Der Begriff der erhaltenswerten Bausubstanz ist ein unbestimmter Rechtsbegriff“, heißt es weiter. Ein solches Gebäude verfüge nicht über denselben Schutz wie ein eingetragenes Denkmal. Im Genehmigungsprozess hätten deshalb bauordnungsrechtliche Kriterien ein stärkeres Gewicht als „der weiche Faktor einer erhaltenswerten Bausubstanz“.
Bis in die frühen 2010er-Jahre war das Kötterhaus noch bewohnt. Wenn nach dem Auszug der damaligen, hochbetagten Besitzerin „pfleglich mit umgegangen worden wäre“, glaubt Peter Kranold, „hätte man das Wohnhaus erhalten können“. Stattdessen aber sei das Haus dem Verfall preisgegeben worden.
Baugenehmigung noch nicht erteilt
Zwischenzeitlich war der Bau von drei mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück angedacht, am Ende wurde umgeplant, nun sollen vier Einfamilienhäuser mit sieben Pkw-Garagen entstehen. Das, sagt Peter Kranold, sei „schon mal deutlich besser“.
Eine Baugenehmigung sei noch nicht erteilt, sagte die Stadt auf WAZ-Nachfrage. „Es ist aber davon auszugehen, dass sie erteilt werden kann.“ Wann das Kötterhaus abgerissen wird, ist unklar. Der Abriss sei zwar bislang nicht angezeigt, so Stadtsprecher Peter van Dyk, aber er sei genehmigungsfrei. Es bleibt also dabei: Für den Erhalt des Kötterhauses gebe es keine Rechtsgrundlage.