Brenschede. Anwohner in Bochum-Wiemelhausen schalten den Petitionsausschuss des Landtags ein. Ziel: Der Freiraum Lottental soll nicht bebaut werden.

Unberührt wollen die Nachbarn an der Baumhofstraße den Bereich des nördlichen Lottentals auch in Zukunft sehen. Zurzeit läuft noch das Verfahren zur Aufstellung und damit Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Die Bürgerinitiative fürchtet, über die Ausweisung des Areals als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ könnte hier kurzfristig Baurecht geschaffen werden. Peter Kranold als Sprecher hat sich an den Petitionsausschuss des Landtages gewendet, um die Situation zu klären.

„Der Rat der Stadt hat in seinen Beschluss die Aufforderung an den Regionalverband Ruhr angehängt, keine Veränderung bei der Ausweisung der bisher förmlich geschützten Flächen in diesem Bereich vorzunehmen“, fasst Kranold zusammen. Der Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 31. Januar 2019 lautete deutlich: „Die heutige Nutzung der Flächen bleibt unverändert.“

Heinz Boderius, Claudia Boderius, Peter Kranold und Regina Espei (v.l.) haben vor fünf Jahren bereits Unterschriften für das Lottental gesammelt.
Heinz Boderius, Claudia Boderius, Peter Kranold und Regina Espei (v.l.) haben vor fünf Jahren bereits Unterschriften für das Lottental gesammelt. © Archiv FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Stadt Bochum will die Fläche freihalten

Die Erläuterung des Antrags der rot-grünen Koalition lautete, der Rat unterstütze die Anregung, die Fläche als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche auszuweisen. Ziel der Stadt Bochum sei es, die Fläche als „Freiraum“ darzustellen und eine Festlegung „Freihalten von jeglicher Bebauung“ in einem Bebauungsplan zu beschließen. Das sollte auch Bestand haben, selbst wenn der Regionalverband die Fläche weiter als Siedlungsfläche ausweisen sollte.

Barbara Klask, RVR-Pressesprecherin erläutert: „Bei dem Bereich im Bochumer Süden an der Baumhofstraße/Lottental handelt es sich um die maßvolle und bedarfsgerechte Arrondierung eines bestehenden Siedlungsbereiches. Auf Ebene des Regionalplans wird dieser Bereich damit langfristig für eine potenzielle wohnbauliche Nutzung gesichert.“

Städte wollen zusammenarbeiten

Sie führt weiter aus: „Die Stadt Bochum ist aber nicht verpflichtet, hier umgehend Baurecht zu schaffen. Sie möchte den Bereich nach unserem Kenntnisstand zukünftig zunächst von Bebauung freihalten. Es obliegt der Stadt Bochum im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit, zu entscheiden, ob sie hier zukünftig einen Bebauungsplan aufstellen und damit Baurecht schaffen will. Der Regionalplan schafft nur die Voraussetzung dafür, dass die Stadt die Möglichkeit hierzu hat.“

Online-Plattform

Der RVR hat den Planentwurf zwischenzeitlich insbesondere aufgrund der Menge an Stellungnahmen der Städte dieses Planungsverbundes aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren überarbeitet. Aus der Vielzahl der Änderungen ergebe sich die Notwendigkeit, eine weitere Runde in der öffentlichen Beteiligung zum Regionalplan Ruhr anzusetzen.

Die läuft bis zum 29. April 2022, dann tagt der Verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA). Das Land NRW hat dazu eine Online-Plattform zur Beteiligung eingerichtet, ob zur Einsicht oder für Stellungnahmes: https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/

Klimarelevante Auswirkungen habe das Verfahren nicht, urteilte die Stadtverwaltung inzwischen. Denn es handele sich um eine Stellungnahme zu einem externen, übergeordneten Planverfahren, aus der sich zunächst keine konkreten Konsequenzen für das Klima ableiteten.

Widerstand regt sich schon fünf Jahre

Die Verwaltungen der sechs RFNP-Städte, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, haben sich verabredet, erneut eine gemeinsame Stellungnahme abgeben zu wollen. Durch die Pandemie sind allerdings Verzögerungen eingetreten.

Schon vor fünf Jahren hatten die Initiativen von der Baumhofstraße und vom Werner Feld vor dem Rathaus demonstriert und dann ein „Bündnis gegen Freiflächenfraß“ gegründet. Die Protestierenden aus dem Stadtbezirk Ost befürchteten, das Werner Feld an der Grenze zu Dortmund könne durch eine Bundesstraße durchschnitten werden; die aus dem Süden wollten das Landschaftsschutzgebiet an der Baumhofstraße erhalten.

Sie kritisierten besonders, dass viele der von der Verwaltung ins Auge gefassten Flächen regionale Grünzüge und Landschaftsschutzgebiete seien, also zum Teil ökologisch besonders wertvolle und somit eigentlich schützenswerte Flächen.