Bochum-Wiemelhausen. Ein Neubaugebiet in Bochum-Wiemelhausen wird konkreter. Wohnraum für 40 Familien soll hier entstehen. Der Baustart rückt immer näher.

Der Baustart für das Neubaugebiet an der Charlottenstraße in Bochum-Wiemelhausen rückt näher. Während politisch eine weitere Hürde genommen wurde, bereitet der Investor, die Bochumer Bollmann-Gruppe, nun auch rechtlich und juristisch alles vor, damit man vor Ort schnellstmöglich loslegen kann.

Neubaugebiet in Bochum-Wiemelhausen: Investor bereitet Baustart vor

Auf 1,4 Hektar sollen parallel zur Königsallee Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser entstehen, die Platz für 40 Familien bieten. Dafür wird die Charlottenstraße verlängert und breiter gebaut. In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd gab es grünes Licht für den Abschluss der Verträge, die den Straßen- und Kanalbau betreffen.

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Die Kosten für die Erschließung der neuen Häuser, die Beleuchtung und die dazugehörige Entwässerung belaufen sich laut Stadt auf fast zwei Millionen Euro. Dafür kommt der Investor auf. Im ersten Schritt werden Baustraßen angelegt, damit die Baustellen – es wird an zwei Stellen gebaut – auch erreicht werden können. Sobald die Häuser fertig sind, erfolgt die endgültige Herstellung der Straßen.

Um diese drei Eichen in Bochum-Wiemelhausen zu schützen, wurde die Bebauung drumherum von der Baumgruppe abgerückt.
Um diese drei Eichen in Bochum-Wiemelhausen zu schützen, wurde die Bebauung drumherum von der Baumgruppe abgerückt. © FUNKE Foto Services | Kim Kanert

Noch in diesem Jahr will die Bollmann-Gruppe das Projekt weiter vorantreiben. „Am Tag vor Heiligabend haben wir einen Termin beim Notar, dann wird der Erschließungsvertrag beurkundet“, sagt Gerhard Scholle, Verkaufsleiter bei der Bollmann-Gruppe. Dieser müsse dann noch von der Stadt Bochum angenommen werden.

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Erst danach, also irgendwann Anfang 2023, könne mit den Ausschreibungen begonnen werden. Und auch die Bauanträge müssten ja noch gestellt werden. „Von daher wird der Winter noch ins Land ziehen, ehe wir loslegen können“, blickt Scholle voraus. Ziel sei es, Mitte des Jahres mit dem Bauen zu beginnen, es könne vielleicht auch Herbst werden. „Wir sind ja abhängig vom Bauamt.“

Neubaugebiet Charlottenstraße: Drei Eichen sollen besonders geschützt werden

Immerhin: Die Grundsatzentscheidung für das Neubaugebiet ist bereits im Sommer mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 984 gefallen. Jetzt geht es um die Details, ehe die ersten Bagger rollen können. Etwa um den Straßenbau und die Entwässerung. Gerade Letzteres ist ein sensibles Thema in der Nachbarschaft. Die Dächer der neuen Häuser sollen alle begrünt werden. Weil das Plangebiet nach Starkregen immer wieder unter Wasser steht, hat die Stadt ein Regenwasserrückhalte-Konzept erarbeiten lassen. Laut Uwe Herker vom Tiefbauamt werden Schmutz- und Regenwasser in getrennten Kanalsystemen abgeleitet.

Das Neubaugebiet Charlottenstraße in Bochum-Wiemelhausen mit den drei alten Eichen.
Das Neubaugebiet Charlottenstraße in Bochum-Wiemelhausen mit den drei alten Eichen. © funkegrafik nrw | Rim Ammar

Für viel Wirbel sorgte im Vorfeld auch die Bebauung rund um drei alte Eichen. Nach Protesten von Anwohnern und Naturschützern wurde die Planung noch einmal geändert. Die Bebauung rund um die Eichengruppe wurde weiter von den Bäumen abgerückt. Dort entsteht nun eine große öffentliche Grünfläche, die im Besitz der Stadt Bochum bleibt.

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Um auch die Wurzeln der Bäume zu schützen, wird bereits bei der Errichtung der Baustraße eine sogenannte Wurzelbrücke eingebaut. Diese sei nötig, so Herker, damit die hinter der Baumreihe liegenden Häuser von schwereren Fahrzeugen (z.B. Müllabfuhr, Feuerwehr, Möbelwagen) erreicht werden können, ohne dass dabei Schäden angerichtet werden.

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Ein Wendehammer am Ende der Stichstraße, um den Verkehr vom den Grün fernzuhalten, ist aus Sicht der Stadt nicht möglich. Zum einen, um eben die Erreichbarkeit aller Häuser zu gewährleisten. Und zum anderen, weil die Straße irgendwann einmal in Richtung Nußbaumweg verlängert werden könnte, wenn der für das benachbarte Gebiet geltende Bebauungsplan 245 zum Tragen käme. „Dann müssten wir den Wendehammer wieder zurückbauen“, erklärt Uwe Herker. Zudem müsste die Stadt für einen Wendehammer weiteren Grund kaufen. „Und wir würden damit noch mehr Fläche versiegeln.“

Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass der Investor den Schutz der Eichengruppe während der Bauzeit gewährleisten und die Baumaßnahme ökologisch begleiten lassen muss.